Artikel 16. Plan der Prävention von Risiken am Arbeitsplatz, die Risikobewertung und Planung von präventiven Tätigkeit.
1. Die Prävention von Risiken am Arbeitsplatz sollte in die allgemeine Leitung des Unternehmens integriert werden, bei all ihren Tätigkeiten und in allen hierarchischen Ebenen der letzteren, durch die Einführung und Umsetzung eines Plans für Maßnahmen zur Verhütung berufsbedingter Gefahren für die gemäß Absatz unten.
Dieser Plan der Prävention von Risiken am Arbeitsplatz sollte die Organisationsstruktur, Verantwortlichkeiten, Aufgaben, Vorgehensweisen, Verfahren, Prozesse und Ressourcen notwendig, um die Maßnahmen zur Risikobewertung im Unternehmen durchführen zu verhindern, nach den Bestimmungen der Verordnung eingeführten .
2. Die wesentlichen Werkzeuge für die Verwaltung und Durchführung der Risikoprävention Plan, der in Etappen durchgeführt werden können auf eine geplante Grundlage sind die betrieblichen Risikobewertung und Planung präventiver Aktivitäten bezog sich auf die folgenden Absätze:
a) Der Arbeitgeber hat eine erste Bewertung der Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer führen, wobei in der Regel die Art der Tätigkeit, die Merkmale der bestehenden Arbeitsplätze und Arbeitnehmer zu erbringen ist, . Das gleiche wird mit der Zeit für die Auswahl von Arbeitsmitteln, Stoffen oder Chemikalien und der Anordnung des Arbeitsplatzes erfolgen. Die erste Bewertung erfolgt aufgrund anderer Handlungen zu ergreifen, um im Einklang mit den Bestimmungen der Gesetzgebung über den Schutz der spezifischen Risiken und besonders gefährliche Tätigkeiten. Die Bewertung erfolgt, da die Bedingungen ändern Arbeitsplätze aktualisiert werden, wird in jedem Fall vorgelegt werden überprüft und, falls erforderlich, wenn ein Schaden für die Gesundheit, die aufgetreten sind. Wenn das Ergebnis der Bewertung ist es erforderlich, den Arbeitgeber die regelmäßige Inspektion der Arbeitsbedingungen und der Tätigkeit der Arbeitnehmer durchzuführen, Erbringung von Dienstleistungen für potenziell gefährliche Situationen zu erkennen.
b) Wenn die Ergebnisse der Beurteilung nach Absatz Situationen der Gefahr, zu offenbaren, wird der Arbeitgeber die präventiven Aktivitäten durchführen zu beseitigen oder zu reduzieren und solche Risiken zu beherrschen. Diese Tätigkeiten werden durch den Arbeitgeber vorgesehen werden, einschließlich der präventiven Tätigkeit für jede Periode durchzuführen, die Bezeichnung und die erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen für ihre Umsetzung. Der Arbeitgeber muss die wirksame Umsetzung der Präventions-Aktivitäten einschließlich Planung zu gewährleisten, durch die Durchführung kontinuierliche Überwachung der gleiche. Prävention sollte so geändert werden, wenn es scheint, die der Arbeitgeber aufgrund der regelmäßigen Inspektion gemäß Absatz A über, ihre Untauglichkeit für diese Aufgabe erforderlichen Schutz.
3. Wenn die Schäden für die Gesundheit der Arbeitnehmer eingetreten ist oder wenn sich während der Überwachung der Gesundheit im Rahmen des
Artikel 22 angezeigten Anzeichen dafür, dass Präventionsmaßnahmen nicht ausreichen, wird der Arbeitgeber eine Untersuchung durchzuführen, um die Ursachen für diese Ereignisse zu erkennen.