Eingeordnet in der Abstracts Philosophie der Junggeselle.
Posted in February 25, 2010
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Präambel: Der vorliegende Deutsche Corporate Governance Kodex (der "Kodex") stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften (Unternehmensführung) dar. Der Kodex verdeutlicht die Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Aktionäre und Hauptversammlung: Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Der Vorstand legt der Hauptversammlung den Jahresabschluss und den Konzernabschluss vor. Sie entscheidet über die Gewinnverwendung sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, wählt die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat und in der Regel den Abschlussprüfer. Darüber hinaus entscheidet die Hauptversammlung über die Satzung und den Gegenstand der Gesellschaft, über Satzungsänderungen und über wesentliche unternehmerische Maßnahmen wie insbesondere Unternehmensverträge und Umwandlungen, über die Ausgabe von neuen Aktien und von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen sowie über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat: Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung.
Vorstand: Der Vorstand leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen. Aufsichtsrat: Aufgabe des Aufsichtsrates ist es den Vorstand bei der Teilung des U regelmäßig zu beraten und überwachen. Der Aufsichtsrat bestellt u. entlässt Mitglieder des Uvorstandes. Transparenz: Vorstand wird Insiderinformationen, die die Gesellschaft unmittelbar betreffen unverzüglich veröffentlichen. Die Gesellschaft wird die Aktionäre bei Informationen gleich benachrichtigen. Rechnungslegung und Abschlussprüfung: Anteilseigner und Dritte werden vor allem durch den Konzernabschluss informiert, der vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer geprüft wird. Vor Unterbreitung des Wahlvorschlags soll der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss eine Erklärung des vorgesehenen Prüfers einholen, ob und ggf. welche geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können.
| Tags:telecomunicacion,transparenz,aufsichtsrat,vorstand,aktionäre und hauptversammlung,präambel | |
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