Grundlagen des Zivilrechts: Personen, Güter und Verträge

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Persönlichkeitsmerkmale und Personenstand

Persönlichkeitsmerkmale sind inhärente Eigenschaften jeder Person, die mit Rechten und Pflichten verbunden sind. Dazu gehören:

  • Nationalität
  • Familienstand
  • Name
  • Wohnsitz
  • Rechtsfähigkeit
  • Erbe

Rechts- und Geschäftsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein und diese zu erwerben.

Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, Rechtsgeschäfte wirksam vorzunehmen und Rechte auszuüben.

Nationalität

Nationalität ist die rechtliche Bindung, die eine Einzelperson mit einem bestimmten Staat oder einer Nation verbindet (vgl. z.B. Artikel 10 der Verfassung).

Name

Der Name ist das Wort oder der Ausdruck, mit dem eine Person von anderen unterschieden wird.

Vorname

Der Vorname ist individuell und wird bei der Geburt willkürlich oder optional gewählt.

Bezüglich der Namensänderung verweisen wir auf das Gesetz Nr. 17.344. Eine Namensänderung wird genehmigt, wenn einer oder mehrere der im Gesetz genannten Gründe vorliegen.

Eine Namensänderung kann auch aufgrund nachträglicher Ereignisse erfolgen, z.B. bei Anerkennung der Vaterschaft nach der Geburt. In diesem Fall wird der ursprüngliche Familienname ersetzt, wenn er gleich ist, oder ein weiterer hinzugefügt, wenn ursprünglich nur einer eingetragen war, außer im Falle einer Adoption.

Familienname (Nachname)

Der Familienname hängt von der Eintragung der Eltern ab und wird durch Abstammung erworben, sei es durch Ehe, außereheliche Geburt oder Adoption.

Wohnsitz

Artikel 59 des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert den Wohnsitz als den tatsächlichen Aufenthaltsort einer Person, begleitet von der mutmaßlichen Absicht, dort dauerhaft zu verweilen.

Die Absicht, dort zu bleiben, ist das interne oder subjektive Element des Wohnsitzes. Sie besteht aus dem Wunsch und der Absicht, an diesem Ort zu verweilen, sei es, weil dort der Sitz des Unternehmens ist oder weil dort die Familie und Beziehungen bestehen.

Arten des Wohnsitzes

  • Wohnort: Der Wohnort ist der physische Aufenthalt einer Person an einem bestimmten Ort, dauerhaft oder gewohnheitsmäßig. Er muss nicht immer und zu jeder Zeit derselbe sein.
  • Aufenthalt: Der Aufenthalt ist ein lockerer, zufälliger oder vorübergehender Verbleib einer Person an einem Ort. Beispiel: Ein Verkäufer aus Santiago, der zweimal pro Woche über Nacht unterwegs ist, während seine Familie in Concepción lebt.

Objekte des Rechts (Güter)

Güter sind alles, was eine materielle oder immaterielle, reale oder abstrakte Existenz hat. Ein Gut ist etwas, das einen Nutzen oder Gewinn für den Einzelnen verschaffen kann und auch ein privates Mittel darstellt.

Klassifizierung von Gütern

1. Hauptsachen und Zubehör

  • Hauptsachen: Dies sind Güter, die eigenständig und unabhängig von anderen Vermögenswerten existieren können.
  • Zubehör (Nebensachen): Dies sind Güter, die einer Hauptsache untergeordnet sind und ohne diese nicht existieren können (z.B. Baum, Pflanzen, Auto).

2. Teilbare und unteilbare Güter

  • Teilbare Güter: Dies sind Güter, die in zwei Teile getrennt werden können, ohne ihr Wesen zu verändern. Dies führt zu einer physischen Trennung.
  • Unteilbare Güter: Dies sind Güter, die rechtlich nicht physisch oder intellektuell geteilt werden können, wie z.B. eine Hypothek.

3. Vertretbare und unvertretbare Güter

  • Vertretbare Güter: Dies sind Güter, die durch andere gleicher Art, Menge und Qualität ersetzt werden können, da sie denselben Zweck erfüllen und dasselbe Bedürfnis befriedigen (z.B. Geld, Butter).
  • Unvertretbare Güter: Dies sind Güter, die keine Entsprechung haben und als einzigartig gelten, wie z.B. Luft, Wasser oder Sonnenenergie.

4. Verbrauchbare und nicht-verbrauchbare Güter

  • Verbrauchbare Güter: Dies sind Güter, die bei einmaligem Gebrauch verbraucht oder zerstört werden (Beispiel: Kraftstoff).
  • Nicht-verbrauchbare Güter: Dies sind Güter, die bei einmaligem Gebrauch nicht zerstört werden (Beispiel: Kleidung).

5. Verkehrsfähige und nicht-verkehrsfähige Güter

  • Verkehrsfähige Güter: Dies sind Güter, die Gegenstand von Rechtsgeschäften oder Verträgen sein können.
  • Nicht-verkehrsfähige Güter: Dies sind Güter, die nicht Gegenstand von Rechtsgeschäften oder Verträgen sein können.

6. Aneignungsfähige und nicht-aneignungsfähige Güter

  • Aneignungsfähige Güter: Dies sind Güter, die in Besitz genommen werden können und nicht herrenlos sind.
  • Nicht-aneignungsfähige Güter (Gemeingüter): Dies sind Güter, die allen Menschen gemeinsam sind und daher nicht dem Privateigentum unterliegen.

7. Materielle und immaterielle Güter

  • Materielle Güter (Sachen): Dies sind Güter, die mit den Sinnen wahrgenommen werden können (Beispiel: ein eingerichtetes Haus).
  • Immaterielle Güter: Dies sind Güter, die lediglich aus Rechten bestehen und in dingliche und persönliche Rechte unterschieden werden.

Dingliche und persönliche Rechte

Dingliche Rechte: Dies sind Rechte, die ohne Rücksicht auf eine bestimmte Person ausgeübt werden können. Sie wirken gegenüber jedermann (z.B. Eigentum oder Besitz).

Persönliche Rechte (Forderungsrechte): Dies sind Rechte, die nur gegenüber bestimmten Personen geltend gemacht werden können, die aufgrund eines Willensaktes oder Gesetzes eine entsprechende Verpflichtung haben.

Verträge im Allgemeinen

Definition eines Vertrags

Ein Vertrag ist eine Willenseinigung, die Rechte und Pflichten begründet. In diesem Sinne ist der Vertrag eine spezielle Art der Konvention. Das heißt, jede Konvention, die Rechte und Pflichten begründet, ändert oder aufhebt, ist ein Vertrag.

Klassifizierung von Verträgen

1. Einseitige und zweiseitige Verträge

  • Einseitige Verträge: Dies sind Verträge, bei denen sich nur eine Vertragspartei gegenüber der anderen verpflichtet.
  • Zweiseitige Verträge (synallagmatische Verträge): Dies sind Verträge, bei denen sich beide Vertragsparteien gegenseitig verpflichten (Beispiel: Kaufvertrag).

2. Unentgeltliche und entgeltliche Verträge

  • Unentgeltliche Verträge: Dies sind Verträge, bei denen nur eine Partei einen Vorteil erhält, während die andere Partei eine Leistung ohne Gegenleistung erbringt (Beispiel: Schenkung).
  • Entgeltliche Verträge: Dies sind Verträge, bei denen beide Parteien einen Nutzen erhalten.

3. Kommutative und aleatorische Verträge

  • Kommutative Verträge: Bei kommutativen Verträgen vereinbaren die Parteien, etwas zu geben oder zu tun, das als gleichwertig mit dem angesehen wird, was die andere Partei geben oder tun muss (Beispiel: Mietvertrag).
  • Aleatorische Verträge (Zufallsverträge): Dies sind Verträge, bei denen der Gewinn oder Verlust von einer ungewissen Eventualität abhängt.

4. Hauptverträge und akzessorische Verträge

  • Hauptverträge: Diese existieren eigenständig, ohne dass eine andere Vereinbarung erforderlich ist (Beispiel: Gesellschaftsvertrag).
  • Akzessorische Verträge (Nebenverträge): Dies sind Verträge, die dazu dienen, die Erfüllung einer Schuldnerpflicht zu gewährleisten, und die ohne den Hauptvertrag nicht existieren könnten (Beispiel: Hypothek).

5. Konsensual-, Real- und Formverträge

  • Konsensualverträge: Diese werden durch bloße Zustimmung der Vertragsparteien perfektioniert (Beispiel: Immobilienkauf).
  • Realverträge: Diese werden durch die Übergabe der Sache, die Gegenstand des Vertrages ist, perfektioniert (Beispiel: Pfandvertrag).
  • Formverträge (feierliche Verträge): Dies sind Verträge, die bestimmten besonderen Formalitäten unterliegen, ohne die sie zivilrechtlich keine Wirkung entfalten.

6. Verträge mit freier Verhandlung und Beitrittsverträge

  • Verträge mit freier Verhandlung: Dies sind solche, deren Inhalt auf der freien Aushandlung oder Diskussion zwischen den Vertragsparteien beruht.
  • Beitrittsverträge (Adhäsionsverträge): Dies sind Verträge, bei denen eine Partei die Vertragsbedingungen festlegt und die andere Partei diese lediglich genehmigt oder ihnen beitritt, ohne weitere Verhandlungsmöglichkeiten zu haben.

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