Die spanische Verfassung von 1978

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Die spanische Verfassung von 1978: Ein Überblick

Der vorliegende Text ist ein Kommentar zu fünf der 169 Artikel der spanischen Verfassung, die am 6. Dezember 1978 durch ein Referendum mit breiter Unterstützung der Bevölkerung (außer im Baskenland) angenommen wurde.

Der Übergang zur Demokratie

Während des Übergangs zur Demokratie war der Wunsch nach Konsens das prägende Element. Die verschiedenen politischen Kräfte suchten nach Wegen, um eine mehrheitsfähige Regelung der Freiheiten in Spanien zu etablieren.

Adolfo Suárez wurde vom König zum Premierminister ernannt. Suárez, der aus der Falange stammte, spielte eine entscheidende Rolle bei der Einleitung der politischen Reform. Er erreichte die Verabschiedung des Gesetzes zur politischen Reform durch die Franco-Cortes, das ein Jahr nach dem Tod des Diktators die große Mehrheit der Franco-Anwälte erhielt. Dieses Gesetz ebnete den Weg für allgemeine Wahlen und wurde am 15. Dezember 1976 in einem Referendum bestätigt.

Die verfassunggebende Versammlung

Die Wahlen zur verfassunggebenden Versammlung fanden am 15. Juni 1977 statt. Die UCD (Unión de Centro Democrático) unter Adolfo Suárez gewann die Wahlen, gefolgt von der PSOE (Partido Socialista Obrero Español) unter Felipe González. Auch die AP (Alianza Popular) unter Manuel Fraga, die PCE (Partido Comunista de España) unter Santiago Carrillo und nationalistische Parteien in Katalonien und im Baskenland erhielten Sitze.

Eine Kommission, bestehend aus Vertretern der UCD, PSOE, AP, PCE und einem katalanischen Nationalisten, wurde mit der Ausarbeitung der Verfassung beauftragt. Der resultierende Text war offen genug, um von jeder demokratischen Partei akzeptiert zu werden.

Schlüsselaspekte der Verfassung

  • Artikel 1: Spanien wird als "parlamentarische Monarchie" definiert. Der König teilt sich die Exekutive mit einer demokratisch gewählten Regierung. Die Legislative liegt bei einem Parlament, bestehend aus dem Abgeordnetenhaus und dem Senat.
  • Monarchie: Die spanische Monarchie ist ein Nachkomme des Hauses Bourbon.
  • Demokratischer und sozialer Rechtsstaat: Spanien ist ein "demokratischer und sozialer Rechtsstaat", der die Prinzipien moderner liberaler Staaten mit der Verantwortung für soziale Wohlfahrt (z.B. Gesundheitswesen und Bildung) verbindet.
  • Nationale Souveränität (Artikel 12): Die Staatsgewalt geht vom Volk aus.
  • Autonomie (Artikel 2): Die Verfassung erkennt das Recht auf Selbstverwaltung der verschiedenen nationalen Regionen an, betont aber gleichzeitig die "unauflösliche Einheit" der spanischen Nation. Dies führte zur Schaffung des "Staates der Autonomien".
  • Religion: Es wird erklärt, dass "keine Religion offiziellen Charakter" haben wird (säkularer Staat). Es bestehen jedoch "kooperative Beziehungen zur katholischen Kirche".
  • Autonomiestatute (Artikel 147): Die Verfassung legt fest, dass die verschiedenen regionalen Parlamente ihre Autonomiestatute verabschieden müssen. Spanien besteht aus 17 autonomen Regionen und zwei autonomen Städten.

Aktuelle Debatten und Reformen

Es gibt Bestrebungen, die Verfassung zu reformieren, insbesondere in Bezug auf die Nachfolge des Staatsoberhauptes und die Rolle des Senats, der in eine "Kammer der territorialen Repräsentation" umgewandelt werden soll. Die Reform der Autonomiestatute, wie in Artikel 147 geregelt, ist ein weiterer aktueller Diskussionspunkt. Die Kanarischen Inseln, Katalonien und das Baskenland sind in diesen Reformprozess involviert, der die Zustimmung des Parlaments erfordert. Die spanische Verfassung ist starr, was bedeutet, dass für Änderungen eine sehr große Mehrheit erforderlich ist.

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