Begriff und Funktionen des Rechts: Grundlagen und Überblick
Begriff des Rechts
Begriff des Rechts:
Im Alltag realisieren wir Handlungen, die Kontakt mit uns auf das Recht haben (etwa den Kauf einer Zeitschrift oder die Fahrt mit dem Bus) sowie andere Handlungen mit juristischer Bedeutung (zum Beispiel, dass wir an einer roten Ampel nicht weitergehen). Gemeinsam haben diese Handlungen eine rechtliche Bedeutung, die bestimmte Verhaltenskodizes erfordert und von uns verlangt, uns entsprechend zu verhalten.
Wir müssen unterscheiden zwischen normalen Regeln und anderen juristischen Normen:
- Sitten im Ort und soziale Normen: Diese werden allgemein als Praktiken akzeptiert, die in einer Gemeinschaft gelten. Ihre Verletzung führt ausschließlich zu sozialer Sanktion.
- Recht und Moral: Auch Recht und Moral unterscheiden sich. Moral betrifft das Gewissen, und ein moralischer Verstoß entspricht nicht immer einem Rechtsverstoß.
- Rechtliche Normen: Schließlich ist die Unterscheidung wichtig, weil Normen, Sitten und soziale Regeln rechtlich schwierig zu fassen sind. Rechtliche Normen dagegen sind obligatorisch und können durch Zwangsmaßnahmen ihrer Anwendung durchgesetzt werden, die durch besondere Organe und eigene Mittel erfolgt.
Diese Verhaltensregeln richten sich an die Subjekte der Rechtsordnung, also an Staatsorgane und Bürger, und sind verbindlich. Sie begrenzen die Befugnisse und Rechte der Staatsgewalt. Zwangsmaßnahmen werden in der Regel über die Gerichte oder andere Mittel organisiert und klar differenziert.
Funktionen und Zweck des Rechts
Funktionen und Zweck des Rechts:
Das Recht antwortet auf die Notwendigkeit, das Zusammenleben in der Gesellschaft zu ordnen. Es hat eine soziale Dimension und erfüllt die Funktion der Regulierung der Beziehungen innerhalb der Sozialwissenschaften. Die Komplexität der Beziehungen führt dazu, dass menschliches Verhalten in all seinen Facetten geregelt werden muss, wobei nicht nur wirtschaftliche Interessen (Eigentum) berücksichtigt werden, sondern auch nichtwirtschaftliche Motive wie familiäre Beziehungen oder grundlegende Rechte und Freiheiten.
Eine weitere Funktion oder Zweck ist die Lösung von Konflikten, die in sozialen Beziehungen entstehen. Das Recht zeigt sich daher als Instrument der Konfliktlösung.
Man kann der Rechtsfunktion drei Ziele zuordnen, die als Sicherheit verstanden werden:
- Frieden: Das Recht schützt den Einzelnen gegen Aggression, sodass soziale Beziehungen normalerweise ohne Gewalt verlaufen.
- Ordnung und Vertrauen: Die Rechtsordnung schafft Vertrauen, sodass jeder Bürger verlässlich weiß, was gilt.
- Gewissheit des Rechts: Rechtssicherheit ist eine Grundlage des Staates, muss aber vor Missbrauch geschützt werden. Das Recht dient dabei auch der Begrenzung staatlicher Machtausübung.
Gerechtigkeit als Aufgabe des Rechts
Eine weitere Funktion des Rechts ist die Gerechtigkeit. Die Regel muss Verhältnismäßigkeit wahren, ein Gleichgewicht bei Sanktionen herstellen und darf niemanden unfair bestrafen. Ohne Gerechtigkeit ist das Recht nicht legitim. Der Begriff der Gerechtigkeit ist universell und unveränderlich in seinem Kern, auch wenn seine Form sich wandelt. Er betrifft nicht nur das Gesetz, sondern auch die grundlegenden Freiheiten und Rechte, die die Verfassung proklamiert.
Das Recht ist notwendig für die Organisation des menschlichen Zusammenlebens. Dabei lässt sich zwischen öffentlichem und privatem Recht unterscheiden.