Dogmatik und historische Entwicklung des Schuldbegriffs
Die Grundlagen der strafrechtlichen Schuld
Die persönliche Schuld ist der Gegenstand einer kritischen Auseinandersetzung, insbesondere im Hinblick auf die Grenzen nach Roxin. Annahmen von Schuld oder Verantwortung basieren auf zwei Säulen:
- Schuld im engeren Sinne
- Die Notwendigkeit präventiver Strafverfolgung
Der Schuldbegriff nach Roxin
Voraussetzung für Schuld ist, dass eine Person eine rechtswidrige Tat begangen hat. Der Täter muss fähig sein, sein Verhalten selbst zu steuern und eine rechtmäßige Alternative zu wählen. Wichtige Elemente sind:
- Selbststeuerungsfähigkeit: Die Fähigkeit, das eigene Handeln zu kontrollieren.
- Alternativrelation: Die Möglichkeit, sich im konkreten Fall rechtmäßig zu verhalten (fehlt bei Kindern oder psychisch Kranken).
Historische Entwicklung des Schuldbegriffs
A) Psychologischer Schuldbegriff (Carrara)
Hierbei wird das äußere Handeln von der inneren, subjektiven Schuld getrennt. Die psychologische Beziehung zwischen Täter und Tat äußert sich in zwei Formen: Vorsatz und Fahrlässigkeit.
B) Normativer Schuldbegriff (Frank)
Frank erkannte, dass der psychologische Begriff Phänomene wie die entschuldigende Notlage nicht erklären konnte. Schuld besteht aus drei gleichrangigen Elementen:
- Zurechnungsfähigkeit: Die Normalität des Subjekts.
- Psychischer Zusammenhang: Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
- Normalität der Umstände: Die äußeren Bedingungen der Tat.
C) Die Zumutbarkeit (Goldschmidt)
Goldschmidt führte den Begriff der Zumutbarkeit ein. Schuld setzt voraus, dass dem Täter ein rechtmäßiges Verhalten zugemutet werden konnte. Fehlt diese Zumutbarkeit, entfällt die Schuld.
D) Finaler Schuldbegriff
Hierbei wurden Vorsatz und Fahrlässigkeit aus dem Schuldbegriff in den Tatbestand verlagert. Die Kenntnis über den Unrechtsgehalt wurde als Element der Schuld übernommen.
Aktuelle Vorstellungen von Schuld
A) Schuld als Kraft, anders zu handeln (Welzel)
Schuld ist hier die Vorwerfbarkeit, trotz der Möglichkeit zur freien Selbstbestimmung rechtswidrig gehandelt zu haben.
B) Die innere Haltung (Jescheck)
Schuld wird als eine innere Haltung kritisiert, die sich in einem rechtswidrigen Verhalten manifestiert.
C) Charakter und Pflicht (Schopenhauer)
Der Mensch ist für seine Handlungen verantwortlich, da er bei anderem Charakter anders hätte handeln können.
D) Generalprävention (Jakobs)
Schuld dient der Stabilisierung des Vertrauens in die Rechtsordnung. Sie ist eine funktionale Voraussetzung für die Strafe.
E) Schuld als Vorwerfbarkeit
Roxin definiert Schuld als Mischung aus empirischer Absicht und normativer Fähigkeit, sich gemäß dem Gesetz zu verhalten.
Strafrechtliche Verantwortlichkeit in Chile
Gemäß Artikel 10 des chilenischen Strafgesetzbuches sind Personen, die aufgrund von geistiger Unreife oder psychischen Störungen nicht in der Lage sind, die Rechtswidrigkeit ihres Handelns zu erkennen, von der strafrechtlichen Haftung befreit.