Einkommensteuer: Steuerpflicht, Freibeträge & Gewinnermittlung

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Was ist der steuerpflichtige Tatbestand?

Der steuerpflichtige Tatbestand (oder das steuerpflichtige Ereignis) ist die Quelle des Einkommens, das der Steuer unterliegt, unabhängig von seiner Herkunft.

Steuerfreie Einkünfte (Steuerbefreiungen)

Zu den steuerfreien Einkünften zählen unter anderem:

  • Zuschüsse und Zulagen (z. B. außerordentliche öffentliche Zuwendungen für Opfer von Terrorakten oder Beihilfen für HIV-Betroffene).
  • Renten und Leistungen der Sozialen Sicherheit und dergleichen (z. B. Familienbeihilfen, öffentliche Leistungen bei Geburt).
  • Sonstige öffentliche Leistungen (z. B. öffentliche Stipendien).
  • Bestimmte Auszeichnungen.

Was bildet die Bemessungsgrundlage der Steuer?

Die Bemessungsgrundlage der Steuer ergibt sich aus der Höhe des verfügbaren Einkommens des Steuerpflichtigen in der Steuerperiode. Dieses Einkommen setzt sich zusammen aus:

  • Einkünften aus Erwerbstätigkeit (Arbeitseinkommen).
  • Kapitalerträgen (bewegliches und unbewegliches Vermögen).
  • Einkünften aus wirtschaftlicher Tätigkeit.
  • Gewinnen und Verlusten (Veräußerungsgewinne).
  • Zurechnung von Mieteinnahmen.

Einkünfte aus beweglichem Kapitalvermögen

Bruttoerträge (Rendimientos Íntegros)

Diese umfassen Erträge aus der Beteiligung am Eigenkapital einer Einheit, aus dem Verkauf von Kapital an Dritte, die durch die Rücknahme oder den Verkauf von Finanzanlagen erzielt werden, sowie Erträge aus geistigem Eigentum, sofern der Steuerpflichtige nicht der Urheber ist.

Abzugsfähige Aufwendungen

Abzugsfähig sind nur die Kosten für die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren (z. B. Aktien, Anleihen, Schatzanweisungen).

Ermäßigungen und Freibeträge

Es können Ermäßigungen angewendet werden, die gesetzlich festgelegt sind. Dazu gehören unter anderem Erträge aus der Kapitalisierung sowie Lebens- und Invalidenversicherungen. Dies gilt auch für Erträge, die über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren oder unregelmäßig erzielt werden.

Normale Direkte Schätzungsmethode

Anwendung und Bestimmung des Nettoertrags

Der Nettoertrag wird auf Basis des buchhalterischen Unternehmensergebnisses berechnet. Dieses Ergebnis muss anschließend gemäß der Steuergesetzgebung angepasst werden, da Buchführung und Steuern nicht immer übereinstimmen.

Pflichten

Steuerpflichtige sind nicht zwingend zur Führung einer vollständigen Rechnungslegung verpflichtet, müssen jedoch folgende Aufzeichnungen führen:

  • Einnahmen- und Ausgabenbuch.
  • Buch der Investitionsgüter.
  • Handelsbücher (falls vorhanden).

Gewinne und Verluste: Definition und Bestimmung

Gewinne und Verluste entstehen bei der Übertragung von Vermögenswerten, sei es entgeltlich oder unentgeltlich. Sie resultieren beispielsweise aus dem Verkauf von Aktien und Anteilen sowie aus Auszeichnungen, sowohl in Geld als auch in Sachleistungen.

Ein Kapitalgewinn oder -verlust liegt auch vor, wenn er als Folge einer Kapitalherabsetzung oder durch Handlungen des Steuerpflichtigen entsteht. Verluste, die nicht durch einen wirtschaftlichen Nachteil gerechtfertigt sind (z. B. Verluste aus Konsum, Glücksspiel oder Spenden), sind nicht abzugsfähig.

Bestimmung der Schätzwerte

Gewinne und Verluste werden durch die Differenz zwischen dem Übertragungswert und dem Anschaffungswert bestimmt:

  • Übertragungswert: Tatsächlicher Betrag des Vermögenswerts minus betriebliche Aufwendungen.
  • Anschaffungswert: Wert des Gutes plus Aufwendungen minus Abschreibungen.

Vereinfachte Direkte Schätzungsmethode

Anwendungsvoraussetzungen

Diese Methode gilt für Arbeitgeber und Freiberufler, die nicht die objektive Schätzungsmethode anwenden und folgende Anforderungen erfüllen:

  • Der Nettoumsatz im Vorjahr übersteigt nicht 600.000 € pro Jahr.
  • Der Steuerpflichtige hat seinen Antrag auf diese Methode nicht zurückgezogen.
  • Alle Tätigkeiten des Steuerpflichtigen fallen unter das System der direkten Schätzung.

Bestimmung des Gewinns und Steuervorteile

Der steuerliche Gewinn wird wie bei der normalen direkten Schätzung aus dem Buchgewinn abgeleitet. Es gelten die üblichen Steuervorteile der Körperschaftsteuer für kleine Unternehmen sowie ein spezifischer, vereinfachter Tilgungsplan für diesen Modus.

Die Leistung wird um 5 % der Aktivität reduziert, um Kosten abzudecken, die schwer zu rechtfertigen sind. In der Landwirtschaft und Tierhaltung beträgt diese Reduzierung 10 %.

Pflichten zur Buchführung

Arbeitgeber müssen folgende Bücher führen:

  • Einnahmen- und Ergebnisbuch.
  • Kauf- und Ausgabenbuch.
  • Buch der Investitionsgüter.

Diese Bücher sind nicht erforderlich, wenn eine vollständige Buchhaltung geführt wird. Freiberufler haben die gleichen Pflichten wie im normalen direkten Schätzverfahren.

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