Medienkunde: Duales Rundfunksystem in Deutschland

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Rundfunksystem: Das duale System beschreibt das geordnete Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk. "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Geld, um Programm zu machen, der private umgekehrt."

Geschichte des Rundfunks

  • Adenauer-Fernsehen: Konrad Adenauer schlug ein bundeseigenes zweites Fernsehprogramm vor. Die Länder lehnten dies ab.
  • Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1961): Rundfunk ist Kultur, daher liegt die Kulturhoheit bei den Ländern.
  • Rundfunkstaatsvertrag: Vertrag der Länder, in dem die Ordnung des Rundfunks geregelt wird.
  • 1984: Beginn des privaten Rundfunks in Deutschland.
  • Bundesverfassungsgericht: Erkannte, dass eine größere Anzahl an Sendern der Meinungsfreiheit dient.

Senderfamilien

  • ZDF (mit ZDFneo und ZDFinfo)
  • ARD
  • ProSiebenSat.1 Media Group (ProSieben, Sat.1, sixx, kabel eins, Sat.1 Gold)
  • RTL Group (RTL II, Vox, Super RTL)

ARD

Die ARD ist die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland.

Die neun Landesrundfunkanstalten

  1. WDR (Nordrhein-Westfalen, Köln)
  2. SWR (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz)
  3. NDR (Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern)
  4. BR (Bayern)
  5. MDR (Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt)
  6. HR (Hessen)
  7. RBB (Berlin, Brandenburg)
  8. SR (Saarland)
  9. Radio Bremen (Bremen)

ARD-Gemeinschaftseinrichtungen

  • ARD-aktuell: Tagesthemen und Tagesschau
  • ARD-Programmdirektion: Koordination des Gesamtprogramms
  • ARD-Hauptstadtstudio: Berichterstattung zur Bundespolitik
  • Degeto: Deutsche Gesellschaft für Ton und Bild (Filme)

ZDF

Das ZDF betreibt ausschließlich Fernsehen.

Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Intendantenprinzip

Die Anstalten werden von zwei Gremien kontrolliert:

  • Verwaltungsrat: Kontrolliert Finanzen und Personal.
  • Fernseh- bzw. Rundfunkrat: Berät über das Programm und wählt den Intendanten.

Werberegeln

  • Maximal 20 Minuten Werbung pro Werktag
  • Keine Werbung nach 20 Uhr
  • Maximal 12 Minuten Werbung pro Stunde

KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs)

Die KEF prüft die Haushalte der öffentlich-rechtlichen Anstalten und den Finanzbedarf, der über die Rundfunkgebühr gedeckt wird. Die Empfehlung geht an die Ministerpräsidentenkonferenz. Stimmen alle 16 Landtage zu, wird die Gebühr angepasst (der Beitrag wird über den Beitragsservice erhoben, früher GEZ).

KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Rundfunk)

Die KEK überwacht die Medienkonzentration im privaten Rundfunk.

Produktionsarten im Fernsehen

  • Eigenproduktion
  • Auftragsproduktion
  • Kauf
  • Koproduktion

Gründung eines Privatsenders

  1. Sende- und Finanzplan aufstellen
  2. Entscheidung über Spartenprogramm oder Vollprogramm
  3. Antrag bei der Landesmedienanstalt (LMA)
  4. Entscheidung über lokales oder bundesweites Programm
  5. Die LMA prüft die Seriosität des Antragstellers
  6. Die KEK erstellt einen Prüfbericht
  7. Die LMA erteilt die Lizenz

Landesmedienanstalten (LMA)

  • Kontrolle der Programme privater Veranstalter
  • Lizenzierung
  • Technische Unterstützung
  • Ausbildung
  • Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern

Einschaltquoten und Marktanteile

Die AGF (Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung) beauftragt das Marktforschungsinstitut GfK (Gesellschaft für Konsumforschung). Dieses bildet ein Panel von rund 6.000 Haushalten, deren Fernsehverhalten gemessen wird.

  • Einschaltquote: Anteil der Zuschauer an allen Personen mit Fernsehgerät, die zu einem bestimmten Zeitpunkt eingeschaltet sind.
  • Marktanteil: Anteil eines Senders an allen gerade eingeschalteten Geräten.

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