Rechtsbeziehungen: Elemente, Haftung und Treu und Glauben
Grundlagen der Rechtsbeziehungen
Bevor komplexe Geschäfte verhandelt werden, ist es essenziell, über Treu und Glauben zu sprechen. Jedes Rechtsverhältnis besteht aus vier Elementen: Subjekt, Objekt, juristische Tatsache und Garantie.
1. Das Subjekt
Das Subjekt einer Rechtsbeziehung ist immer eine Person (natürlich oder juristisch). Es gibt keine Rechtsbeziehung zwischen einer Person und einer Sache oder einem Tier. Daher erfordert ein Rechtsverhältnis mindestens zwei Personen.
2. Das Objekt
Das Objekt einer Rechtsbeziehung kann sein: a) eine Verpflichtung, b) eine Sache oder c) ein Persönlichkeitsrecht.
- Obligatorische Beziehungen: Bei Verträgen gilt das Prinzip der Relativität der Wirkungen. Die Nichterfüllung führt zur vertraglichen Haftung.
- Dingliche Rechte: Diese wirken erga omnes (gegenüber jedermann) und begründen absolute Rechte.
3. Juristische Tatsachen
Eine juristische Tatsache ist ein Ereignis, das für das Recht von Interesse ist (Jurisdizierung). Das Gesetz wird zunehmend komplexer, geleitet von den Prinzipien der Sozialität, Bedienbarkeit und Ethik.
4. Die Garantie
Jede Beziehung hat einen gesetzlichen Standard, aber nicht alle besitzen eine spezielle Garantie. Diese dient zwei Zielen: dem Zugang zum Recht (Inafastabilidade-Prinzip) und der Vermögenssicherung. Garantien können treuhänderisch oder real (z. B. Pfandrechte) sein.
Potestative Rechte und Verpflichtungen
Man unterscheidet zwischen verschiedenen Pflichten. Potestative Rechte ermöglichen es dem Inhaber, durch eine einseitige Willenserklärung ein Rechtsverhältnis zu bilden, zu ändern oder zu beenden (z. B. Kündigung).
Das Ziel: Treu und Glauben
Der Grundsatz von Treu und Glauben (objektiver guter Glaube) ist ein zentrales Prinzip, das über die bloße Vertragserfüllung hinausgeht. Er umfasst Anhangspflichten wie:
- Informationspflicht: Beratung und Aufklärung.
- Schutzpflicht: Vermeidung von Schäden für den Vertragspartner.
- Obhutspflicht: Sorgsamer Umgang mit anvertrauten Gütern.
- Treuepflicht: Wahrung der Interessen des Partners.
Funktionen des objektiven guten Glaubens
- Auslegungsregel: Verhalten der Parteien zur Wirksamkeit der Pflichten.
- Verhaltenspflicht: Maßstab für redliches Handeln.
- Einschränkung persönlicher Rechte: Verbot des Rechtsmissbrauchs (z. B. tu quoque oder venire contra factum proprium).
Vertragliche Haftung
Man unterscheidet drei Phasen der Haftung:
- Vorvertragliche Haftung (culpa in contrahendo): Schutz des Vertrauens während der Verhandlungen.
- Vertragliche Haftung: Verletzung von Primär- oder Sekundärpflichten sowie Nebenpflichten aus Treu und Glauben.
- Nachvertragliche Haftung (culpa post pactum finitum): Pflichtverletzungen nach Beendigung des Vertrages.
Zugehörige Verträge (Koalitionen)
Wenn mehrere Verträge auf denselben wirtschaftlichen Betrieb ausgerichtet sind, spricht man von einer Koalition. Dies mildert die Relativität der Verträge. Beispiele finden sich im Immobilienmarkt, bei Gesundheitsplänen oder in Franchise-Systemen. Die Interpretation muss hierbei das gesamte Netzwerk der Verträge berücksichtigen.