Rechtsgrundsätze: Rückwirkung, Rechtskraft und Gemeinwohl

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Prinzip der Nicht-Rückwirkung von Gesetzen

Dieses Prinzip besagt, dass Gesetze nur für die Zukunft gelten und niemals rückwirkend angewendet werden dürfen. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Gesetze sich selbst einschränken, um die Bedeutung anderer Gesetze zu erläutern. Diese dürfen jedoch keinesfalls bereits vollstreckbare Entscheidungen aus der dazwischenliegenden Zeit beeinträchtigen.

Grundsatz der Rechtskraft

Dieser Grundsatz beschreibt die Wirkung gerichtlicher Entscheidungen, die nicht mehr angefochten werden können (res judicata). Was bereits rechtskräftig entschieden wurde, darf nicht erneut verhandelt werden. Dies dient der Rechtssicherheit und verhindert eine Doppelbestrafung für denselben Sachverhalt.

Verjährung (Präskription)

Die Verjährung bedeutet, dass nach Ablauf einer bestimmten Zeit bestimmte Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Sie dient dazu, Rechtsverhältnisse zu klären: Rechte können durch Zeitablauf erlöschen oder durch Besitz erworben werden.

Das Gemeinwohl

Die Definition des Gemeinwohls ist komplex und unter Rechtsgelehrten umstritten:

  • Professor Squella: Er argumentiert, dass das Gemeinwohl nicht exklusiv dem Recht vorbehalten ist, da auch andere gesellschaftliche Organisationen dazu beitragen. Es ist nicht bloß die Summe individueller Interessen, sondern eine harmonische Integration aller Zwecke des Rechts.
  • Professor Máximo Pacheco: Er definiert das Gemeinwohl als die Gesamtheit der geistigen, kulturellen und materiellen Bedingungen, die notwendig sind, damit die Gesellschaft und ihre Mitglieder ihre Ziele erreichen können.

Merkmale des Gemeinwohls

Das Gemeinwohl zeichnet sich durch zwei wesentliche Aspekte aus:

Totalität

Das Gemeinwohl betrifft die Gemeinschaft als Ganzes. Es ist ein Gut, das alle Mitglieder umfasst, zu dem alle beitragen und das allen zugutekommt.

Proportionale Gleichheit

Das Gemeinwohl kommt nicht jedem Individuum exakt gleich zugute, sondern steht im Verhältnis zu den jeweiligen Fähigkeiten und Verantwortlichkeiten der Einzelnen. Hierbei muss neben der gesetzlichen Gerechtigkeit auch die Verteilungsgerechtigkeit berücksichtigt werden.

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