Unternehmensformen: Arbeitsgesellschaften und Genossenschaften
Arbeitsgesellschaften (SAL/SLL)
Gesellschaftsform und Beschäftigung:
- Anzahl der Partner: Drei oder mehr (kein Mitglied darf mehr als 1/3 des Kapitals halten).
- Arbeitnehmer: Es gibt mindestens zwei Arbeitnehmer. Wenn ein Partner ein öffentliches Unternehmen ist, kann dieses bis zu 49 % der Anteile halten.
- Haftung: Die Haftung ist bei beiden Unternehmensformen gleich.
Unterschiede und Besonderheiten
- Kapitalübertragung: Bei der Übertragung von Anteilen (SL) oder Aktien (SA) gilt eine Rangfolge der Präferenzen: 1. Partner, 2. Arbeitnehmer ohne unbefristeten Vertrag, 3. übrige Arbeitnehmer, 4. sonstige Partner.
- Reservefonds: Es ist zwingend ein besonderer Reservefonds von 10 % zu bilden.
- Steuern: Beide Formen sind steuerlich ähnlich, wobei die SLL (Sociedad Laboral Limitada) spezifische steuerliche Vorteile bietet.
- Verfassung: Erfordert zwei notarielle Urkunden; die SLL muss zudem im Register für Arbeitsgesellschaften eingetragen werden.
Soziales Interesse und Haftung
- Partner: Kein Mindestkapital für natürliche Personen; für juristische Personen sind mindestens zwei erforderlich.
- Haftung: Grundsätzlich begrenzt, kann jedoch durch die Satzung der Gesellschaft unter bestimmten Umständen unbegrenzt festgelegt werden.
Genossenschaften (S. Coop)
Firmenname: Name der Firma + Genossenschaft.
Steuern und Verfassung
- Steuern: Jedes Geschäft hat spezifische steuerliche Vorteile.
- Verfassung: Zur Erlangung der juristischen Persönlichkeit muss ein Entwurf der Satzung erstellt, vor einem Notar unterzeichnet und im Register der Genossenschaften eingetragen werden.
Organe der Genossenschaft
- Generalversammlung: Überwacht die soziale Verwaltung, genehmigt den Jahresabschluss und legt die allgemeine Politik fest.
- Verwaltungsrat: Leitet die Genossenschaft.
- Ausschuss: Bearbeitet Ressourcen und löst Beschwerden gegen Sanktionen von Mitgliedern.
- Revisoren: Prüfen die Jahresabschlüsse.
Sonstiges
Eine Genossenschaft besteht aus natürlichen oder juristischen Personen mit gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen. Überschüsse werden nach der Tätigkeit der Mitglieder verteilt. Es gibt verschiedene Typen, wie zum Beispiel Bau-, Landwirtschafts-, Bildungs-, Gesundheits-, Versicherungs- oder Kreditgenossenschaften.