Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und Mehrwertsteuer in Spanien
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist eine direkte Steuer auf das Einkommen von Kapitalgesellschaften. Sie wird auf das Einkommen von Unternehmen mit Sitz in Spanien erhoben, unabhängig von dessen Herkunft. Steuerpflichtig ist die juristische Person, also das Unternehmen mit einer Geschäftstätigkeit. Das zu versteuernde Einkommen wird aus bestimmten Teilen des Buchgewinns ermittelt.
Steuersätze
Der allgemeine Steuersatz beträgt 35%. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt ein Satz von 30%, für Genossenschaften 18%.
Abzüge
Es gibt verschiedene Abzüge (Steuersenkungen), z.B. für Umweltschutzmaßnahmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Zahlungsfristen
Die Steuer ist in Raten zu zahlen: im April, Oktober und November, mit