Arbeitsrechtliche Verfahren: Kündigung, Sanktionen & Konflikte
Verfahren der Amtsenthebung
Dieses Verfahren dient der Verfolgung von Forderungen von Arbeitnehmern bei Widerruf oder ungerechtfertigter Entlassung mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen.
Besonderheiten des Verfahrens
- Die Klage gegen eine Kündigung muss innerhalb von 20 Werktagen eingereicht werden.
- Der Anspruch muss Angaben zu Arbeitsplatz, Berufsgruppe, Lohn, Arbeitszeit sowie Datum und Grund der Entlassung enthalten.
- Bei Gewerkschaftsvertretern oder rechtlichen Vertretern ist die erforderliche Dokumentation beizufügen.
- Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für die Richtigkeit der Kündigungsgründe.
Urteilsarten bei Kündigung
- Rechtmäßige Entlassung: Das Versäumnis des Arbeitnehmers wurde bestätigt.
- Missbräuchliche Kündigung: Das Versäumnis wurde nicht bewiesen oder Anforderungen (z. B. Art. 55 ET) wurden verletzt. Dies führt zu Entgeltfortzahlung und wahlweise:
- Wiedereinstellung unter gleichen Bedingungen.
- Schadensersatz in Höhe von 45 Tagen Lohn pro Beschäftigungsjahr (bis max. 42 Monate).
- Nichtige Entlassung: Bei Diskriminierung oder Verletzung von Grundrechten. Dies führt zur sofortigen Wiedereinstellung und Nachzahlung ausstehender Gehälter.
Sanktionen im Disziplinarverfahren
Dieses Verfahren dient der Anfechtung von Sanktionen, die der Arbeitgeber im Rahmen seiner Disziplinarbefugnisse verhängt hat.
- Anfechtungsfrist: 20 Tage nach Bekanntgabe der Strafe.
- Urteilsmöglichkeiten:
- Bestätigung: Die Vorwürfe sind erwiesen.
- Widerruf: Die Tatsachen wurden nicht bewiesen oder anders qualifiziert.
- Annullierung: Formelle Anforderungen wurden nicht eingehalten.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Prozessdauer
Wenn ein Kündigungsschutzprozess länger als 60 Arbeitstage dauert, kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung der staatlichen Gehälter für den Zeitraum nach den ersten 60 Tagen beanspruchen.
Beendigung aus objektiven Gründen
Bei Kündigungen aus objektiven Gründen (wirtschaftlich, technisch, organisatorisch) gelten ähnliche Fristen wie bei Disziplinarverfahren. Eine unrechtmäßige Kündigung führt hier ebenfalls zur Nichtigkeit oder Unangemessenheit mit entsprechenden Entschädigungsfolgen.
Urlaubsstreitigkeiten
Ein summarisches Verfahren zur Klärung von Streitigkeiten über Urlaubszeiträume.
- Ausschluss: Vermittlungsverfahren und vorherige Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Fristen: Bei fehlender Einigung muss der Antrag mindestens zwei Monate vor dem geplanten Urlaubsbeginn gestellt werden.
Berufliche Klassifizierung
Verfahren zur Klärung von Diskrepanzen zwischen den tatsächlich ausgeübten Funktionen und der beruflichen Einstufung. Erfordert Berichte des Betriebsrats sowie der Arbeitsinspektion.
Geografische Mobilität und Arbeitsbedingungen
Dringliches Verfahren bei Unzufriedenheit mit Versetzungen oder wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen. Die Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar.
Kollektive Konflikte
Verfahren zur Lösung von Streitigkeiten, die allgemeine Interessen einer Arbeitnehmergruppe betreffen (Anwendung von Tarifverträgen oder betrieblichen Praktiken).
- Klagerecht: Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände oder rechtliche Vertreter.
- Besonderheit: Dringlichkeit und Priorität vor anderen Verfahren (außer Grundrechtsschutz).
Anfechtung von Tarifverträgen
Tarifverträge können angefochten werden, wenn sie geltendes Recht verletzen oder Interessen Dritter schädigen. Dies kann durch die Arbeitsbehörde (von Amts wegen) oder direkt durch betroffene Parteien erfolgen.
Schutz der Vereinigungsfreiheit und Grundrechte
Verfahren zum Schutz der Koalitionsfreiheit und anderer Grundrechte gemäß Art. 28 EG.
- Besonderheiten: Dringliche Verarbeitung, keine speziellen Fristen für die Klageerhebung, Beweislastumkehr bei Anscheinsbeweis.
- Rechtsfolgen: Einstellung des anti-gewerkschaftlichen Verhaltens, Wiederherstellung der Rechte und Schadensersatz.