Das beschleunigte Strafverfahren: Voraussetzungen und Ablauf

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Das beschleunigte Strafverfahren

Das beschleunigte Strafverfahren kommt in Fällen zur Anwendung, in denen die Merkmale des Vergehens oder die Umstände eine schnelle Verurteilung ermöglichen, indem unnötige Verfahrensschritte entfallen und die Arbeit der beteiligten Organe beschleunigt wird. Die Strafprozessordnung (StPO) enthält hierfür keine abschließende Regelung aller Details.

Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren

Für die Anwendung dieses Verfahrens müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Strafmaß: Das Verbrechen wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, einer anderen Freiheitsstrafe von maximal zehn Jahren oder einer Geldstrafe in beliebiger Höhe geahndet.
  • Festnahme: Die Tat wurde durch die Polizei gemeldet und der Täter wurde auf frischer Tat oder unmittelbar nach der Tat festgenommen.
  • Art der Straftat: Berücksichtigt werden die Art und die Umstände der Tat, insbesondere bei offenkundigen Verbrechen, einfachen Diebstählen, Verletzungen des geistigen Eigentums sowie häuslicher Gewalt.
  • Beweislage: Es müssen ausreichende Beweise vorliegen, um den Prozess direkt zu führen; andernfalls wird das Verfahren als reguläres abgekürztes Verfahren fortgesetzt.

Ablauf des Verfahrens

Die Kriminalpolizei leitet das beschleunigte Verfahren ein, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der zuständige Richter prüft unter Einbeziehung der polizeilichen Ermittlungen und der Staatsanwaltschaft die Sachlage. Dabei sind folgende Schritte vorgesehen:

1. Prüfung der polizeilichen Maßnahmen

Der Richter bewertet die von der Polizei durchgeführten Maßnahmen.

2. Beweisaufnahme

Es erfolgt die Anhörung des Beschuldigten sowie gegebenenfalls die Einvernahme von Zeugen. Zudem wird das Strafregister des Beschuldigten eingeholt.

3. Entscheidung des Gerichts

Nach Abschluss der Ermittlungen hört der Richter die Parteien und die Staatsanwaltschaft zur Angemessenheit des Verfahrens an:

  • Einstellung: Wenn die Tatsachen kein Verbrechen darstellen, wird das Verfahren eingestellt.
  • Reguläres Verfahren: Wenn die Beweise für eine sofortige Entscheidung nicht ausreichen, wird das Verfahren als reguläres abgekürztes Verfahren fortgesetzt.
  • Hauptverhandlung: Bei ausreichender Beweislage wird das Hauptverfahren zur Urteilsfindung eröffnet.

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