Grundlagen der Rechtswissenschaft: Definitionen und Merkmale
Thema 1: Grundlagen des Rechts
Herkunft: Der Begriff leitet sich von directum (direkt) und dirigere (richten/lenken) ab.
Definition: Das Recht ist ein System von Normen, Regeln und gesetzlichen Grundsätzen, die das Verhalten der Bürger in einer Gesellschaft ordnen.
- Imperativ: Weil es Ordnung und Befehle auferlegt.
- Attribute: Weil es Rechte und Privilegien vergibt.
Hauptbedeutungen des Rechts
- Recht als objektives Recht (positives Recht): Die Gesamtheit aller geltenden Rechtsnormen.
- Recht als subjektives Recht: Die Befugnis einer Person, aufgrund einer Rechtsnorm etwas zu fordern oder zu unterlassen.
- Recht als Wissenschaft: Eine Sozialwissenschaft, die ein Produkt menschlichen Handelns ist.
- Recht als ethisches Ideal: Das Streben nach Gerechtigkeit.
Das Wort Recht ist ein analoger Begriff, der in verschiedenen Kontexten angewandt wird.
Ziele des Rechts
- Gemeinwohl
- Rechtssicherheit
- Gerechtigkeit
Konstituierende Merkmale von Rechtsnormen
- Unfreiwillig: Zwingend, unabhängig vom Willen der betroffenen Person.
- Bindend: Gegenseitigkeit zwischen den Subjekten.
- Intakt: Auf Dauer angelegt.
- Autark: Verfügt über Mechanismen zur Durchsetzung.
Thema 2: Das objektive Recht
Objektives Recht (obiectum): Das System der geltenden Rechtsvorschriften.
- Aktivlegitimierter: Die Person, der das Recht eine Befugnis verleiht.
- Schuldner: Die Person, die zur Erfüllung einer Pflicht verpflichtet ist.
Merkmale des objektiven Rechts
- Bilateral: Es gibt zwei Seiten (aktiv/passiv).
- Fremdbestimmung: Das Gesetz wird nicht vom Adressaten, sondern vom Gesetzgeber erstellt.
- Imperativ: Das Gesetz ist verbindlich.
- Autarkie: Es besitzt Durchsetzungsmechanismen.
- Obligatorisch: Verbindlich für alle betroffenen Personen.
- Vollstreckbarkeit: Die Macht, die Erfüllung einzufordern.
- Allgemein: Gilt für alle, unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Status.
- Zwang: Erzwingbare Einhaltung.
- Sanktion: Konsequenzen bei Nichteinhaltung.
Rechtskategorien
Materielles Recht: Definiert die Rechte und Pflichten der Bürger (z. B. Bürgerliches Gesetzbuch, Strafgesetzbuch).
Formelles Recht (Prozessrecht): Instrumente zur Durchsetzung des materiellen Rechts (z. B. Zivilprozessordnung).
Öffentliches Recht: Regelt die Beziehungen zwischen Staat und Individuum (z. B. Verfassungsrecht, Steuerrecht).
Privatrecht: Regelt die Beziehungen zwischen Individuen unter Wahrung der Privatautonomie.
Attribute der Rechtmäßigkeit (positives Recht)
1. Gültigkeit
- Soziale Gültigkeit: Akzeptanz durch die Bürger als Notwendigkeit für das Gemeinwohl.
- Formale Gültigkeit: Einhaltung aller Voraussetzungen für Erstellung und Inkrafttreten.
- Innere Gültigkeit: Übereinstimmung mit grundlegenden Gerechtigkeitsprinzipien.
- Materielle Gültigkeit: Hierarchie der Normen (Übereinstimmung mit höherrangigem Recht).
2. Effizienz
Bezieht sich auf die tatsächliche Anwendbarkeit der Norm.
3. Geltungsdauer
Der Zeitraum, in dem eine Norm verbindlich ist.