Integrierte Langzeitpflege und Abhängigkeit in der EU
Herausforderungen der Langzeitpflege in der EU
Eine der großen Herausforderungen für die EU und ihre Mitgliedstaaten ist die Sicherstellung einer umfassenden Betreuung in der Langzeitpflege. Eine integrierte Versorgung erfordert ein ausgewogenes Zusammenspiel von Verhandlungen, Vorschriften und Anreizen für die verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen. Ziel ist es, Koordination, Kooperation und Konsens zu fördern, um den Nutzern eine kontinuierliche, umfassende und flexible Versorgung zu bieten, die auf ihre individuellen Bedürfnisse eingeht.
Integration von Ressourcen und Unterstützung
Die angemessene Integration von Ressourcen ist entscheidend für Menschen in einer Abhängigkeitssituation. In Spanien hat das Gesetz zur Förderung der persönlichen Autonomie und Betreuung von Menschen in Abhängigkeit (Ley de Dependencia) die Zusammenarbeit durch individuelle Pflegepläne (Art. 11) etabliert. Zentrale Aspekte sind dabei:
- Die Integration der Langzeitpflege.
- Die Bereitstellung von Gesundheitsressourcen.
- Die Art der Unterbringung.
Das ultimative Ziel der integrierten Versorgung ist es, auf die steigende Nachfrage zu reagieren und dabei die Beteiligung der Nutzer, soziale Bindungen, das Gefühl von Nützlichkeit sowie ein angemessenes Einkommen und Wohnumfeld zu fördern.
Soziale Dynamik und EU-Politik
Es muss zudem die soziale Dynamik der Betroffenen berücksichtigt werden. Isolation und ein schwaches soziales Netzwerk können den Stress bei Patienten und pflegenden Angehörigen erhöhen. Aktuell fokussiert sich die EU-Sozialpolitik auf den Europäischen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen (2004–2010), der Chancengleichheit als Priorität setzt. Die drei Kernziele sind:
- Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.
- Integration der Dimension „Behinderung“ in alle EU-Politikbereiche.
- Förderung der Barrierefreiheit für alle.
Grundlegende Konzepte der Pflegebedürftigkeit
Gemäß dem spanischen Gesetz 39/2006 vom 14. Dezember gelten folgende Definitionen:
- Abhängigkeit: Eine permanente Situation, in der Menschen aufgrund von Einschränkungen der persönlichen Autonomie Hilfe von anderen benötigen, um grundlegende Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL) auszuführen.
- Persönliche Autonomie: Die Fähigkeit, den eigenen Lebensweg zu entwickeln, Entscheidungen zu treffen und den Alltag nach eigenen Regeln und Präferenzen zu gestalten.
- ADL (Aktivitäten des täglichen Lebens): Grundlegende Aufgaben wie Körperpflege, häusliche Tätigkeiten, Mobilität, Orientierung und Verständnis (z. B. Waschen, Essen, Anziehen).
Abgrenzung: Pflegebedürftigkeit vs. Behinderung
Obwohl beide Konzepte verwandt sind, müssen sie getrennt betrachtet werden:
- Pflegebedürftigkeit: Impliziert, dass eine Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung Hilfe von anderen benötigt.
- Behinderung: Bezeichnet Einschränkungen der körperlichen oder geistigen Fähigkeiten. Nicht jede Behinderung führt zwangsläufig zu einer Pflegebedürftigkeit im Alltag.
Langzeitpflege und informelle Betreuung
- Langzeitpflege: Die OECD definiert dies als transversale Politik, die verschiedene Dienste für Menschen verbindet, die über einen längeren Zeitraum auf Hilfe bei den ADL angewiesen sind. Besonders ältere Menschen mit chronischen körperlichen oder geistigen Einschränkungen benötigen hierbei Rehabilitation, soziale Unterstützung, medizinische Grundversorgung und professionelle Pflegeeinrichtungen.
- Pflegende Angehörige: Bezieht sich auf Personen, die zu Hause durch Familienmitglieder oder das soziale Umfeld betreut werden, ohne dass eine professionalisierte Dienstleistung in Anspruch genommen wird.