Rechtliche Grundlagen und Organisation der lokalen Polizei
Lokale Sicherheitsräte
Gemäß Artikel 54 des Gesetzes 2/86 können Gemeinden mit eigener Polizei lokale Sicherheitsräte einrichten. Diese dienen der Koordination zwischen den Sicherheits- und Polizeikräften im jeweiligen Hoheitsgebiet.
Verfassung und Organisation
Die Schaffung hängt von den beteiligten Verwaltungen ab. Sie erfolgt durch einen Akt, der vom Regierungsdelegierten und dem Bürgermeister unterzeichnet werden muss. Geleitet wird der Rat vom Bürgermeister, sofern der Regierungsdelegierte nicht anwesend ist. Die Vereinbarungen werden im Konsens getroffen.
Grundlagen des polizeilichen Handelns
- Rechtssystem: Ausübung der Funktion unter strikter Einhaltung der Verfassung, Gesetze und Prinzipien der Hierarchie.
- Community Relations: Neutrales Handeln ohne körperliche oder seelische Gewalt. Anwendung von Zwangsmitteln nur bei ernster Gefahr.
- Behandlung von Gefangenen: Identifizierungspflicht bei Verhaftungen, Schutz der körperlichen Unversehrtheit und Würde.
- Professionalität: Ständige Einsatzbereitschaft, Wahrung des Dienstgeheimnisses und persönliche Haftung bei Gesetzesverstößen.
Gebrauch von Schusswaffen
Der Einsatz von Schusswaffen unterliegt strengen Richtlinien (Anweisung von 1983):
- Selbstverteidigung: Nur bei unmittelbarer Gefahr für das Leben. Warnung, Schuss in die Luft/Boden, erst als letztes Mittel Schuss auf devitale Bereiche.
- Dienstpflicht: Nur bei schweren Straftaten unter strikter Verhältnismäßigkeit.
Habeas Corpus
Das Verfahren nach Organgesetz 6/84 dient der Durchsetzung der Freiheit bei rechtswidriger Inhaftierung. Zuständig ist der Richter am Ort der Inhaftierung. Den Antrag können der Gefangene, Angehörige, die Staatsanwaltschaft oder der Ombudsmann stellen.
Verbot von Folter
Folter – definiert als Zufügung von Schmerzen oder Leiden durch Amtsträger zur Erlangung von Aussagen – ist in Spanien strikt verboten. Beamte sind verpflichtet, die Gesundheit der in ihrem Gewahrsam befindlichen Personen zu schützen.
Mobilität der Polizeibeamten
Es wird zwischen vertikaler (höheres Niveau) und horizontaler (gleiche Kategorie) Mobilität unterschieden. Jährlich können bis zu 20 % der freien Stellen für diesen Zweck reserviert werden.
Disziplinarverfahren und Sanktionen
Bei schweren und sehr schweren Vergehen umfasst das Verfahren folgende Phasen:
- Einleitung: Von Amts wegen oder auf Antrag. Mögliche Präventivmaßnahmen: Suspendierung, Entzug der Waffe oder Zutrittsverbot.
- Leitung: Gemäß Gesetz 30/92.
- Anleitung: Anhörung des Angeklagten durch einen ernannten Lehrer/Ausbilder.
- Kündigung: Vorschlag zur Resolution an die zuständige Behörde.
- Ausführung: Vollstreckung der Sanktion.
Verjährung und Löschung
Vergehen verjähren je nach Schwere (leicht: 1 Monat, schwer: 2 Jahre, sehr schwer: 6 Jahre). Die Löschung der Sanktion aus der Akte erfolgt nach gutem Verhalten auf Antrag.