Rechtsformen im Überblick: Personal- und Kapitalgesellschaften

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Rechtsformen von Unternehmen: Personal- und Kapitalgesellschaften

Personalgesellschaften und Einzelunternehmen

Einzelunternehmen (Sole Proprietorship)

Eine natürliche Person führt das Unternehmen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, oft im Rahmen eines Handels-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnisses.

  • Mitglieder: 1
  • Haftung: Unbeschränkt (mit dem gesamten Privatvermögen). (Original: Verantwortung illegalen Capital ihn: keine)
  • Gründung/Konstitution: Niedrig. ID, Eintragung (freiwillig) in das Handelsregister.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die Gesellschaft besteht aus kollektiven Mitgliedern mit unbeschränkter Haftung. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

  • Mitglieder: Mindestens 2
  • Haftung: Unbegrenzt (Gesamtschuldnerisch).
  • Kapital: Keine Mindestanforderung.
  • Gründung/Konstitution: Schriftlicher Vertrag, Eintragung ins Handelsregister (RM).

Kommanditgesellschaft (KG)

Eine Personalgesellschaft, die unter dem Namen aller Partner handelt und im Rahmen ihrer Befugnisse unbeschränkte Solidarität aufweist. Sie besteht aus Komplementären (unbeschränkte Haftung) und Kommanditisten (beschränkte Haftung).

  • Mitglieder: Mindestens 2
  • Haftung: Komplementäre haften unbeschränkt; Kommanditisten haften beschränkt. (Original: Antwort: Nein, es illegal: nicht)
  • Gründung/Konstitution: Gesellschaftsvertrag (deed), Eintragung ins Handelsregister (Inscrip Regis Mercan).

Kapitalgesellschaften

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine Gesellschaft kaufmännischer Art, deren Kapital in gleichen, kumulativen und unteilbaren Teilen aufgeteilt ist. Die Haftung der Mitglieder ist auf das eingebrachte Kapital beschränkt.

  • Partner: Mindestens 1
  • Haftung: Beschränkt. (Original: Antwort: Nein Limi)
  • Mindestkapital: 3.000 (Verlegen von Büchern rmer const)
  • Gründung/Konstitution: Öffentliche Urkunde, Eintragung ins Handelsregister (RM).

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG)

Eine Spezialform der GmbH, die einfacher zu gründen ist und die Gründungszeit verkürzt.

  • Partner: 1 bis 5
  • Klassifikation: Haftung beschränkt (Limi).
  • Kapital: Min. 3.000 bis max. 120.000 (Diese Angaben sind verwirrend, werden aber beibehalten).
  • Gründung/Konstitution: Öffentliche Urkunde (escrPubli), Eintragung ins Handelsregister (RM).

Aktiengesellschaft (AG)

Ein Unternehmen mit Grundkapital, bei dem die persönliche Haftung der Mitglieder für die Schulden der Gesellschaft auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.

  • Partner: Mindestens 1
  • Haftung: Beschränkt. (Original: Antwort: Nein Limi)
  • Mindestkapital: 60.000
  • Gründung/Konstitution: Öffentliche Urkunde (Escrip Post), Eintragung ins Handelsregister (RM).

Spezialformen und Sonstige Gesellschaften

Arbeitnehmergenossenschaft (Coperativa Working Partner)

Bietet Arbeitsplätze für ihre Mitglieder durch persönlichen und direkten Einsatz mittels einer gemeinsamen Organisation der Produktion und Dienstleistungen, die auch für Dritte erbracht werden müssen.

  • Zusammensetzung: Mindestens 3 Mitglieder.
  • Haftung: Beschränkt (Tales of Limited UST Estuts).
  • Gründung/Konstitution: Öffentliche Urkunde (Schreibe Public Inscrp rmer), Eintragung ins Genossenschaftsregister (Co Inscrip Registrieren).

Arbeitnehmerbeteiligungsgesellschaft (S.L.L. / S.A.L.)

Eine SA oder SL, deren Kapital mehrheitlich Arbeitnehmern gehört, die persönlich und direkt Leistungen erbringen und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben.

  • Mitglieder: Mindestens 3
  • Haftung: Beschränkt (Limi).
  • Kapital: SLL 60.000 / S.L. 3.000 (Originalwerte).
  • Gründung/Konstitution: Öffentliche Urkunde (Writing Post RM), Eintragung im Register der Arbeitsgesellschaften.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Eine Gesellschaft, bei der zwei oder mehr Personen vereinbaren, Geld, Besitz oder Industriegeist zu teilen, um an den Gewinnen teilzuhaben.

  • Mitglieder: Mindestens 2
  • Haftung: Unbeschränkt (Gesamtschuldnerisch). (Original: illegale Limi)
  • Gründung/Konstitution: Mündlicher oder schriftlicher Vertrag.

Gemeinschaft / Miteigentum (Gemeinschaft Aktiven)

Ein Vertrag, bei dem das Eigentum an einer Sache oder einem Recht mehreren Personen (Proindiver) gehört.

  • Mitglieder: Mindestens 2
  • Haftung: Unbeschränkt (illimi).
  • Gründung/Konstitution: Mündlicher oder schriftlicher Vertrag.

Allgemeine Grundlagen zur Unternehmensgründung

Wer kann ein Unternehmen gründen?

Jede natürliche oder juristische Person mit voller Geschäftsfähigkeit.

Geschäftsfähigkeit vs. Rechtsfähigkeit

  • Rechtsfähigkeit: Ermöglicht es, Inhaber von Rechten und Pflichten zu sein.
  • Geschäftsfähigkeit: Erlaubt es dem Inhaber, Rechte und Pflichten selbst zu begründen (§ 18).
Beispiel zur Geschäftsfähigkeit

Ein Jugendlicher von 16 Jahren (der Rechtsfähigkeit besitzt) kann bis zum Alter von 18 Jahren keine volle Geschäftsfähigkeit erlangen (kann nicht handeln, kann nicht wählen, etc.).

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