Rousseau: Mensch, Gesellschaft und Gesellschaftsvertrag

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Rousseau arbeitet in seinem Denken die Probleme heraus, die der Fortschritt mit sich bringt. Seine Kritik richtet sich besonders gegen die optimistische Sicht der Aufklärung auf Wissenschaft, Technik und Individualismus.

Kritik am Optimismus der Aufklärung

Gegen den Optimismus seiner Zeit vertritt Rousseau die Auffassung, dass Wissenschaft und Kunst nicht zur Verbesserung des Menschen beitragen, sondern seine Sitten verderben. Er sagt: "Denkt man sich den Menschen als verdorbenes Tier." Nach Rousseau ist der Mensch von Natur aus gut, und die Gesellschaft kann ihn nur verderben. Techniken und Wissenschaften fördern vor allem Wettbewerb, Eitelkeit, Neid und Selbstsucht.

Rousseau sieht in Kunst, Wissenschaft und Philosophie Mittel, mit denen Menschen sich über andere erheben wollen. Diese Entwicklung führe zu einer verfeinerten, aber falschen Lebensweise, in der Luxus und gesellschaftliche Stellung wichtiger werden als Tugend. Gerade in der aufstrebenden bürgerlichen Gesellschaft sieht er diese Widersprüche besonders deutlich.

Individualismus und Gemeinschaft

Im Gegensatz zum Denken der Aufklärung, die den Einzelnen und sein Eigentum in den Mittelpunkt stellt, betont Rousseau das Gemeinschaftsleben. Jeder Mensch besitzt eine Würde, doch Eigentum und utilitaristisches Denken in der Gesellschaft fördern Ungleichheit und Verderbnis. Für Rousseau ist die Gesellschaft daher moralisch zu gestalten.

Der Naturzustand

Rousseau unterscheidet zwischen dem natürlichen Menschen und dem Menschen im gesellschaftlichen Zustand. Der natürliche Mensch kennt weder Laster noch Tugend. Er empfindet Mitleid und den Trieb zur Selbsterhaltung und besitzt Freiheit und die Fähigkeit zur Vervollkommnung. Unterschiede bestehen nur in Alter, Stärke und Gesundheit. Ob der Naturzustand wirklich existierte, lässt Rousseau offen; er verwendet ihn als hypothetisches Modell.

Entstehung der Gesellschaft und Ungleichheit

Mit wachsender Bevölkerung, Sesshaftigkeit, Landwirtschaft und Privateigentum entstanden Unterschiede zwischen Besitzenden und Besitzlosen sowie Abhängigkeit und Konflikte. Daraus folgte eine Ordnung, die vor allem den Reichen nützte. Rousseau kritisiert diese Entwicklung und sucht nach einer legitimen gesellschaftlichen Ordnung.

Der Gesellschaftsvertrag

In seinem Werk Der Gesellschaftsvertrag aus dem Jahr 1762 beschreibt Rousseau eine freiwillige Vereinigung, in der jeder Einzelne seine Person und Kraft dem Gemeinwillen unterordnet und dafür als Bürger Teil eines moralischen Ganzen wird. Der Mensch verliert zwar seine natürliche Freiheit, gewinnt aber bürgerliche Freiheit und Eigentum. Der Gemeinwille ist das Ziel der Gemeinschaft und ihre Grundlage; die Souveränität liegt beim Volk.

Demokratie und Volkssouveränität

Rousseau hält die direkte Volksversammlung für die legitime Form der Souveränität. Repräsentation lehnt er ab: Das Volk kann sich nicht vertreten lassen. Regierungen sind nur ausführende Organe des Volkswillens. Rousseau denkt dabei an kleine, überschaubare Gemeinwesen, in denen demokratische Prinzipien am besten verwirklicht werden können.

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