Staatliche Macht, Rechtsstaatlichkeit und Rechtstheorie
Willkür und Grenzen staatlicher Macht
Das Problem der Willkür ist eng mit der Begrenzung staatlicher Macht gegenüber dem Individuum verknüpft. Willkür umfasst zwei Aspekte: den Wettbewerb (Personal, Material, Verfahren) staatlicher Stellen sowie die öffentliche Haltung gegenüber der Ausübung dieser Macht. Ein dritter Aspekt ist die soziale Gerechtigkeit, also die Frage, ob die Anwendung des positiven Rechts der juristischen Gerechtigkeit entspricht.
Die Formen des Staates
Unter Berücksichtigung der sozioökonomischen Struktur kann ein Staat tyrannisch, pluralistisch oder sozial geprägt sein:
- Tyrannischer Staat: Die Herrschaft ist auf ein Minimum reduziert, oft unter der Ägide einer offenen Diktatur.
- Sozialstaat: Er strebt eine homogene Gesellschaft an, in der Pluralismus oft als Widerstand gegen die Trägheit der neuen Gesellschaft gesehen wird.
Es gibt zwei grundlegende Arten von Staat: den liberalen Individualisten-Staat und den Sozialstaat.
Staatliche Funktion und Gewaltenteilung
Die Beziehung zwischen Staat und Individuum hängt von der Art der staatlichen Funktion ab:
Der Gesetzgeber (Landtag)
Ein Staat, der von unpersönlichen Regeln beherrscht wird. Gesetzgebung und Rechtsdurchsetzung sind strikt getrennt.
Der Regierungsstaat
Die Antithese zum Gesetzgeberstaat. Hier wird das unpersönliche Gesetz durch den persönlichen, autoritären Willen eines Staatsoberhauptes ersetzt.
Der Verwaltungsstaat
Handlungen erfolgen objektiv und praktisch, orientiert an der Natur der Dinge.
Zuständigkeitsfragen
Entscheidungen in spezifischen Fällen, in denen Gerechtigkeit und Vernunft ohne die Vermittlung allgemeiner Regeln unmittelbar offenbart werden.
Klassenkampf und soziale Krise
Soziale, politische oder wirtschaftliche Krisen intensivieren den Konflikt zwischen herrschenden und unterdrückten Klassen. Wenn die Enteigneten die bestehende Ordnung als nicht alternativlos wahrnehmen, entsteht Unzufriedenheit, die in Ohnmacht oder offene Feindschaft umschlagen kann.
Rechtsstaatlichkeit und Individualismus
Der Kampf zwischen dem Recht des Einzelnen und der Autorität der Gemeinschaft ist ein zentrales Thema der politischen Theorie. Die Autorität des Gesetzes dient dazu, das Individuum gegen die Staatsmacht zu schützen. In der bürgerlichen Demokratie wird die Hegemonie der Menschenrechte als Schutz des Einzelnen gegen den Staat anerkannt.
Normative Autorität und Positivität
Der Gesetzgeber schreibt Verhaltensweisen durch Normen vor. Normative Autorität bedeutet, dass das Verhalten der Untergebenen durch Regeln (Befehle, Berechtigungen, Verbote) gesteuert wird. Eine Norm ist dabei stets ein Bestandteil der Handlung selbst.
Legalität und Legitimität von Revolutionen
Man unterscheidet zwischen der Legalität (oft ex post facto beurteilt) und der Legitimität einer Revolution. Die ethische Legitimität stützt sich auf ein historisch-organisches Programm, das als Teil eines „historischen Blocks“ fungiert.
Unverletzlichkeit der Verfassung und Widerstand
Verfassungsartikel (wie etwa Art. 333 CRBV) verankern die Unantastbarkeit der verfassungsmäßigen Ordnung und verpflichten zur Wiederherstellung der Demokratie bei Unterdrückung oder Militärputschen.
Rechtstheorie: Lücken und Integration
In der Rechtswissenschaft unterscheidet man verschiedene Arten von Lücken:
- Wissenslücken: Probleme der Subsumtion oder unklare Semantik.
- Axiologische Lücken: Ermessensspielräume des Gerichts.
- Gesetzliche Lücken: Erfordern das Fehlen einer Regelung und die Befugnis des Gerichts zur Integration.
Die Forderung nach Vollständigkeit ist ein rationales Ideal, das auf dem Satz vom zureichenden Grund basiert, während die Konsistenz das Prinzip des Widerspruchs ausschließt.