Tarifverträge: Grundlagen, Verhandlungspartner und Wirksamkeit

Berufliche Orientierung und Arbeitslehre4,38 KB

Tarifverträge und Arbeitnehmervertretung

Tarifverträge sind Vereinbarungen, die das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Vertretern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind und im Rahmen der Tarifautonomie getroffen werden.

Die Vertragsparteien

Dies sind die Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, die die allgemeine und spezifische Verhandlungskompetenz besitzen.

a) Allgemeine Verhandlungskompetenz

  1. Arbeitnehmerseite: Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen und rechtlich konstituierte Gewerkschaften, Verbände und Konföderationen.
  2. Arbeitgeberseite: Arbeitgeber sowie rechtlich konstituierte Wirtschaftsverbände, Verbände und Konföderationen.

b) Legitimation zur Tarifverhandlung (Wichtig)

Tarifverträge auf überbetrieblicher Ebene (supraempresariales)

An den ursprünglichen Verhandlungen können teilnehmen:

  • Arbeitnehmerseite (gemäß Artikel 87,2 des Statuts):
    • Die Vertreter der maßgeblichen Gewerkschaften auf staatlicher Ebene (UGT und CCOO).
    • Die Vertreter der maßgeblichen Gewerkschaften in den Autonomen Gemeinschaften (z. B. LAB im Baskenland).
    • Gewerkschaften, die zwar nicht die repräsentativsten sind, aber mindestens 10 % der Mitglieder der Ausschüsse oder Delegierten auf geografischer und funktionaler Ebene vertreten.
  • Arbeitgeberseite (gemäß Artikel 87,3 des Statuts): Wirtschaftsverbände im geografischen und funktionalen Geltungsbereich der Vereinbarung, die 10 % der Arbeitgeber vertreten, welche die von ihnen vertretenen Arbeitnehmer beschäftigen.
Vereinbarungen auf Unternehmensebene oder Unternehmensgruppen
  • Arbeitgeberseite: Der Arbeitgeber oder seine Arbeitnehmervertreter.
  • Arbeitnehmerseite: Der Betriebsrat, die Personalvertretung und die Gewerkschaftsvertreter (sofern sie nicht ohnehin mit dem Arbeitgeber verhandeln, je nachdem, wer die kollektive Initiative ergreift).
Streik- oder Gruppenvereinbarungen von Arbeitnehmern

Diese gelten nur für eine Gruppe von Arbeitnehmern derselben Berufsgruppe oder desselben Arbeitsplatzes mit ähnlichen Merkmalen. Die Vertreter werden in einer Versammlung gewählt.

Tarifvertrag für Unternehmensgruppen

Gilt für Unternehmen mit ähnlichen Merkmalen und derselben Finanzgruppe.

Bargaining Units (Änderung von Vereinbarungen)

a) Grundsatz der freien Wahl

Die Parteien legen den Anwendungsbereich jeder Vereinbarung fest, einschließlich der persönlichen, funktionalen und territorialen Grenzen:

  • Der funktionale Bereich bezieht sich auf die Branche oder den Wirtschaftssektor des Unternehmens.
  • Der territoriale Bereich bezieht sich auf das geografische Gebiet (Staat, Autonome Gemeinschaft, überprovinziell, Provinz oder lokal).
  • Der persönliche Bereich gibt an, dass getrennte Gruppen verhandeln können, sofern dies nicht zu Diskriminierung gegenüber anderen führt.

b) Grenzen der Wahlfreiheit

Wenn die Vereinbarung überbetrieblich (supraempresarial) ist, dürfen materielle Aspekte, die auf einer niedrigeren Ebene verhandelt werden, nicht erneut verhandelt werden (Artikel 84,2).

Rahmenvereinbarung

Die Rahmenvereinbarung regelt die Aushandlung von Tarifverträgen. Die landesweite Rahmenvereinbarung stellt eine Ausnahme vom Wettbewerbsverbot dar. Ihre Eigenschaften sind:

  • Sie ist kein Tarifvertrag an sich, da sie nicht die Arbeitsbedingungen regelt, sondern die Bedingungen für die Tarifverhandlungen (z. B. Regeln zur Streitbeilegung).
  • Es gibt zwei Arten: eigene (regelt zukünftige Vereinbarungen) und fehlerhafte oder gemischte (für Verhandlungen auf niedrigerer Ebene).
  • Sie wird auf staatlicher oder Ebene der Autonomen Gemeinschaften von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden verhandelt.

Die Wirksamkeit des Tarifvertrags (Wichtig)

Der Tarifvertrag ist für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in seinem Geltungsbereich während seiner gesamten Gültigkeitsdauer verbindlich. Er wirkt sich auf laufende und frühere Arbeitsverträge aus, wenn die Vereinbarung rückwirkend festgelegt wurde. Er beeinflusst sowohl aktive Arbeitnehmer als auch Rentner.

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