Der Unternehmer: Definition, Pflichten und Haftung
1. Der Unternehmer: Begriff und Definition
Der Begriff Unternehmer hat den historischen Begriff des „Händlers“ aus dem Handelsgesetzbuch von 1875 weitgehend ersetzt. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die professionell und in eigenem Namen Waren oder Dienstleistungen für den Markt produziert oder organisiert. Auch Freiberufler, Handwerker und Landwirte werden heute zunehmend in diesen Rechtsrahmen einbezogen.
1.2 Charakteristische Merkmale
Der Unternehmer zeichnet sich durch drei Hauptmerkmale aus:
- Organisationstätigkeit: Die professionelle Zusammenführung materieller und personeller Elemente zur Produktion von Gütern oder Dienstleistungen.
- Berufsausübung: Die Tätigkeit muss kontinuierlich, nachhaltig und nach außen hin erkennbar sein.
- Handeln im eigenen Namen: Der Unternehmer trägt die rechtliche Verantwortung (Rechenschaftspflicht) für alle geschäftlichen Handlungen.
1.3 Klassen von Unternehmern
Man unterscheidet primär zwischen:
- Einzelunternehmern (natürliche Personen) und juristischen Personen.
- Privaten Unternehmen und öffentlichen Unternehmern (juristische Personen des öffentlichen Rechts).
1.4 Kapazität und Einschränkungen
Die Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit erfordert volle Rechts- und Geschäftsfähigkeit. Minderjährige oder rechtlich handlungsunfähige Personen sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es bestehen Ausnahmeregelungen durch gesetzliche Vertreter. Zudem gibt es absolute und relative Verbote, die bestimmte Personen (z. B. Minister oder Geschäftsführer) aufgrund ihrer Funktion an der Ausübung bestimmter unternehmerischer Tätigkeiten hindern.
2. Der Status des Unternehmers
Der Status als Unternehmer bringt spezifische Pflichten mit sich, insbesondere die Buchführungspflicht und die Eintragung in das Handelsregister.
2.1 Buchführungspflicht
Jeder Unternehmer ist verpflichtet, seine Geschäftsvorfälle geordnet und chronologisch zu dokumentieren. Dies dient nicht nur der internen Kontrolle, sondern auch steuerlichen Zwecken sowie dem Schutz von Gläubigern und Partnern.
2.1.1 Bilanzierungsbücher
Es wird zwischen drei Kategorien unterschieden:
- Erforderliche Bücher: Inventar- und Jahresabschlussbuch sowie das Journal (Tagebuch).
- Besondere Bücher: Z. B. Protokollbücher für Gesellschaftsversammlungen.
- Freiwillige Bücher.
2.2 Das Handelsregister
Das Handelsregister dient der Publizität und Rechtssicherheit. Es wird von den Handelsregistern der Provinzhauptstädte sowie dem zentralen Handelsregister verwaltet. Zu den Kernaufgaben gehören die Registrierung von Unternehmern, die Legalisierung von Büchern und die Veröffentlichung von Unternehmensdaten.
3. Mitarbeiter und Vertretung
Unternehmer arbeiten oft mit Vertretern zusammen:
- Mitarbeiter: Personen mit spezifischen Befugnissen (z. B. Kassierer, Abteilungsleiter).
- Generalvertreter (Faktor): Ein leitender Angestellter, der den Unternehmer in allen Belangen des Geschäftsbetriebs vertreten kann.
4. Haftung des Unternehmers
Der Unternehmer haftet für Risiken, die aus seiner Tätigkeit entstehen. Man unterscheidet zwischen vertraglicher Haftung (bei Pflichtverletzungen) und deliktischer Haftung (Schäden gegenüber Dritten ohne Vertragsverhältnis).
4.3 Haftung für Verbraucherschutz
Das Gesetz zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern verschärft die Haftung bei fehlerhaften Produkten oder Dienstleistungen. Der Hersteller oder Lieferant haftet objektiv für Schäden, die durch seine Produkte entstehen, wobei der Geschädigte lediglich den Fehler und den entstandenen Schaden nachweisen muss.
4.4 Eheliches Güterrecht
Bei verheirateten Unternehmern ist die Haftung vom gewählten Güterstand abhängig:
- Gütergemeinschaft: Das gemeinsame Vermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen für unternehmerische Schulden haften.
- Gütertrennung: Die Haftung beschränkt sich in der Regel auf das persönliche Vermögen des Unternehmers.