Verfassungsgerichtsbarkeit: Modelle und historische Entwicklung
1. Verfassungsgerichtsbarkeit: Ursprung und Entwicklung
Der primitive Liberalismus und Konstitutionalismus hegten großes Vertrauen in das Gesetz, misstrauten jedoch dem Richter aufgrund seiner historischen Rolle als Diener des absolutistischen Staates. Das Gesetz galt als Charta der Freiheit, der Richter lediglich als dessen Vollstrecker. In Amerika hingegen wurden die Bürger durch die Verfassung geschützt, die als direkter Ausdruck der Volkssouveränität verstanden wurde. Dies bildete den Rahmen für die Entstehung der Verfassungsgerichte als Hüter der Verfassung.
Unter dem Einfluss von Hans Kelsen entstand die konzentrierte verfassungsrechtliche Kontrolle, im Gegensatz zum diffusen System in Amerika, wo alle Richter befugt sind, Gesetze bei Verfassungswidrigkeit nicht anzuwenden. Kelsens Modell beruht auf einem einzigen Organ, dem Verfassungsgericht (VG), das die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen verbindlich feststellt. Moderne Systeme tendieren heute dazu, die amerikanische und die europäische (österreichische) Tradition zu vermischen.
2. Die Lehre von Marshall und die gerichtliche Überprüfung
Die Lehre, dass Gerichte Gesetze überprüfen können, wurde in den USA durch das Urteil Marbury v. Madison (1803) unter Richter Marshall etabliert. Marshall betonte:
- Die Verfassung ist das oberste Gesetz des Landes.
- Die Aufgabe der Gerichte ist es, zu sagen, was das Gesetz ist.
- Ein Gesetz, das gegen die Verfassung verstößt, ist kein Gesetz und somit für die Gerichte nicht bindend.
Mit dem Urteil Cohens vs. Virginia festigte Marshall zudem die Kontrolle des Obersten Gerichtshofs über staatliche Gerichte in verfassungsrechtlichen Fragen. Diese Doktrin basiert auf der Würde des Einzelnen und der Begrenzung staatlicher Macht.
3. Politische Kontrolle vs. gerichtliche Überprüfung
Der historische Konstitutionalismus kennt zwei Arten der Kontrolle:
- Gerichtliche Kontrolle: Das US-System.
- Politische Kontrolle: Die gallische (französische) Tradition.
Die französische Tradition war lange Zeit antijudizialistisch geprägt, begründet durch die Gewaltenteilung und das Vertrauen in den allgemeinen Willen. Sieyès schlug eine Jury constitutionnaire vor. Erst mit der Fünften Republik und der Gründung des Verfassungsrats (Conseil constitutionnel) näherte sich Frankreich europäischen Modellen an. Die Besonderheiten der politischen Kontrolle sind:
- Politische Zusammensetzung des Kontrollorgans.
- Präventive Kontrolle vor Verabschiedung des Gesetzes.
- Teilweise nur beratender Charakter der Entscheidungen.
4. Kelsens Konzeption und die europäische Verfassungsgerichtsbarkeit
Nach dem Ersten Weltkrieg etablierte sich die Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa. Ein Meilenstein war die österreichische Bundesverfassung von 1920, die maßgeblich von Hans Kelsen geprägt wurde. Kelsen argumentierte, dass die Rechtsordnung kein System koordinierter Vorschriften ist, sondern eine echte Hierarchie von Normen darstellt, an deren Spitze die Verfassung steht.