Bilanzierung: Kurzfristige Posten & Veräußerungen
Klassifizierung kurzfristiger Vermögenswerte
Ein Vermögenswert wird als kurzfristig klassifiziert, wenn er eines der folgenden Kriterien erfüllt:
- Er wird voraussichtlich innerhalb des normalen Geschäftszyklus des Unternehmens realisiert, verkauft oder verbraucht.
- Er wird primär zu Handelszwecken gehalten.
- Er wird voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert.
- Es handelt sich um Bargeld oder Zahlungsmitteläquivalente.
Der normale Geschäftszyklus
Der normale Geschäftszyklus eines Unternehmens ist die Zeitspanne zwischen dem Erwerb von Sachanlagen für den Produktionsprozess und der Realisierung der Produkte in Form von Bargeld oder Zahlungsmitteläquivalenten. Falls dieser Zyklus nicht eindeutig identifizierbar ist, wird eine Dauer von 12 Monaten angenommen.
Kurzfristige Schulden
Eine Schuld wird als kurzfristig eingestuft, wenn:
- ihre Tilgung innerhalb des normalen Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet wird,
- sie hauptsächlich zu Handelszwecken gehalten wird oder
- sie innerhalb von zwölf Monaten ab dem Bilanzstichtag beglichen werden muss.
Nicht fortgeführte Aktivitäten (Zeile 18)
In Zeile 18 der Gewinn- und Verlustrechnung wird das „Ergebnis für das Jahr aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern“ ausgewiesen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:
- dem Ergebnis nach Steuern der aufgegebenen Geschäftsbereiche und
- dem Ergebnis nach Steuern aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (abzüglich Veräußerungskosten) oder aus dem Verkauf von Vermögenswerten bzw. Veräußerungsgruppen, die eine unterbrochene Tätigkeit darstellen.
Ein aufgegebener Geschäftsbereich ist eine Komponente des Unternehmens, die veräußert wurde oder als zur Veräußerung gehalten klassifiziert ist und:
- einen wesentlichen Geschäftszweig oder ein geografisches Gebiet darstellt,
- Teil eines einzigen, koordinierten Plans zur Stilllegung eines solchen Bereichs ist oder
- eine Tochtergesellschaft ist, die ausschließlich zum Zweck des Wiederverkaufs erworben wurde.
Hinweis PGC Nr. 12: Erträge und Aufwendungen aus langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen, die nicht die Anforderungen für unterbrochene Aktivitäten erfüllen, werden stattdessen entsprechend ihrer Art in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn ihr Buchwert primär durch einen Verkauf realisiert wird. Die Bewertung erfolgt zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Diese Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Der Buchwert sollte den beizulegenden Zeitwert abzüglich Vertriebskosten nicht überschreiten.
Voraussetzungen für die Klassifizierung:
- Der Vermögenswert muss in seinem gegenwärtigen Zustand zum sofortigen Verkauf verfügbar sein.
- Der Verkauf muss höchstwahrscheinlich sein.
Dies gilt als erfüllt, wenn:
- Das Unternehmen einen Plan zum Verkauf eingeleitet hat und aktiv nach einem Käufer sucht.
- Der Vermögenswert zu einem Preis angeboten wird, der im Vergleich zum aktuellen beizulegenden Zeitwert angemessen ist.
- Der Verkauf innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Klassifizierung erwartet wird.
- Es unwahrscheinlich ist, dass der Verkaufsplan erheblich geändert oder aufgegeben wird.