Die GmbH kann von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden.
Das Mindeststammkapital beträgt 3.005 € und muss zum Zeitpunkt der Gründung vollständig eingezahlt sein.
Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen in Geld, Sachwerten oder Rechten beschränkt. Das Privatvermögen der Gesellschafter ist geschützt.
Der Firmenname muss den Zusatz „GmbH“ oder „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ enthalten.
Organe der GmbH
Die Gesellschafterversammlung: Sie ist das oberste Organ der Gesellschaft und wird von allen Gesellschaftern vertreten. Ihre Hauptfunktionen umfassen die Überwachung der Geschäftsführung, die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Bestellung der Geschäftsführer.
Die Geschäftsführer: Sie können Gesellschafter sein oder nicht. Sie sind für die tägliche Geschäftsführung des Unternehmens verantwortlich und setzen die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung um.
Vorteile und Nachteile der GmbH
Vorteil: Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen für Gesellschaftsschulden, sondern nur mit ihrer Einlage. Dies bietet eine hohe Sicherheit für das Privatvermögen.
Nachteil: Die Übertragung von Geschäftsanteilen an Außenstehende ist oft eingeschränkt und bedarf der Zustimmung der Gesellschaft, was die Flexibilität beim Anteilsverkauf mindern kann.
Aktiengesellschaft (AG)
Merkmale der AG
Die AG ist eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist.
Das Mindestgrundkapital beträgt 60.101,21 € (Hinweis: Dieser Wert kann je nach Land variieren, z.B. 50.000 € in Deutschland).
Die Gesellschaft kann von einem oder mehreren Aktionären gegründet werden.
Die Haftung der Aktionäre ist auf das investierte Kapital beschränkt; ihr Privatvermögen ist nicht betroffen.
Der Firmenname muss den Zusatz „AG“ oder „Aktiengesellschaft“ enthalten.
Organe der AG
Die Hauptversammlung der Aktionäre: Die Aktionäre nehmen an wichtigen Entscheidungen der Gesellschaft teil, wählen die Mitglieder des Aufsichtsrats und genehmigen den Jahresabschluss. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.
Formen der Hauptversammlung:
Ordentliche Hauptversammlung: Dient der Beurteilung der Geschäftsführung und der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung.
Außerordentliche Hauptversammlung: Befasst sich mit dringenden Angelegenheiten, die außerhalb der ordentlichen Tagesordnung liegen.
Universalversammlung: Alle Aktionäre sind anwesend oder vertreten und stimmen der Behandlung der Tagesordnungspunkte zu.
Der Aufsichtsrat: Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und bestellt dessen Mitglieder.
Der Vorstand: Er ist das geschäftsführende und vertretende Organ der Gesellschaft und für die Leitung des Unternehmens verantwortlich.
Vorteile und Nachteile der AG
Vorteile: Die Möglichkeit, Aktien an der Börse zu handeln, fördert die Trennung von Eigentum und Management, ermöglicht die Einstellung professioneller Manager und erleichtert die Kontinuität des Unternehmens auch bei Eigentümerwechseln.
Nachteile: Die Trennung von Eigentum und Management kann zu Interessenkonflikten führen. Zudem ist die Gründung und Verwaltung einer AG komplexer und mit höheren Kosten verbunden.