Grundlagen der Öffentlichen Finanzen und Steuerlehre
Artikel 1: Hacienda Pública – Konzept und Gegenstand
1. Kriterien wirtschaftlicher Entscheidungen
In zeitgenössischen Gesellschaften treffen soziale Akteure ihre Entscheidungen basierend auf zwei Kriterien: dem Markt und der Behörde. Hierbei wird zwischen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Wirtschaft unterschieden.
2. Marktregulierung privater Entscheidungen
Im Rahmen der Privatwirtschaft erfolgen dezentrale Entscheidungen gemäß den vom Markt oder Preissystem gesetzten Grundsätzen: Konsumentensouveränität und Nutzenmaximierung.
3. Finanzwissenschaft vs. Public Economics
Diese Begriffe sind keine Synonyme. Das Finanzwesen ist ein Teilbereich der öffentlichen Wirtschaft, dessen Fachrichtung durch den Inhalt, die Ursachen und die Wirkungen öffentlicher Einnahmen und Ausgaben begrenzt ist.
4. Der öffentliche Sektor
Der öffentliche Sektor umfasst institutionelle Einheiten, deren Entscheidungen von einer Behörde getroffen und zwangsweise auferlegt werden. Seine Hauptaufgabe ist die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen, die nicht zum Verkauf bestimmt sind, sowie die Umverteilung von Einkommen und Vermögen durch obligatorische Zahlungen.
5. Abgrenzung des öffentlichen Sektors
Der Unterschied liegt darin, dass der strikt öffentliche Sektor keine Waren oder Dienstleistungen zum Verkauf produziert, während andere Bereiche teilweise marktwirtschaftliche Prinzipien anwenden.
6. Ökonomische Funktion der Regierung
Die wichtigste Aufgabe ist die Produktion kollektiver Güter und Dienstleistungen sowie die Umverteilung von Einkommen und Vermögen durch obligatorische Zahlungen.
7. Finanzierung staatlicher Aktivitäten
Die Finanzierung erfolgt durch Mittel, die von anderen Einheiten und Sektoren des Systems durch obligatorische Zahlungen erhoben werden.
8. Steuerbelastung
Die individuelle Steuerbelastung kann durch verschiedene Formeln definiert werden, wobei T für Steuern, r für Einkommen, v für das Existenzminimum und S für staatliche Zuschüsse steht.
Artikel 2: Funktionen der Öffentlichen Finanzen
1. Soziale Ziele
Die Ziele der Gesellschaft sind: optimale Allokation der Ressourcen, gerechtere Verteilung von Einkommen und Vermögen sowie Wirtschaftswachstum und ein stabiles System.
2. Marktbedingungen für optimale Allokation
Auf dem Markt agieren Akteure als Preisnehmer. Nutzenfunktionen und Produktionsentscheidungen sind unabhängig, und es herrscht rationales Verhalten sowie uneingeschränkte Achtung individueller Präferenzen.
3. Markttransparenz
Es dürfen keine Barrieren für den Markteintritt oder -austritt bestehen, und es muss absolute Transparenz herrschen (vollständige und kostenlose Daten).
4. Eigenschaften öffentlicher Güter
- Homogenität
- Perfekte Teilbarkeit
- Exklusive Aneignung nach Preis
- Nicht-rivalisierender Konsum
- Fehlen externer Effekte
5. Charakterisierung sozialer Bedürfnisse
Soziale Bedürfnisse sind Teil des Verbraucherpräferenzschemas, hängen von der Angebotskombination ab und unterliegen dem Ausschlussprinzip.
6. Beispiele für öffentliche Güter
Recht und Ordnung, nationale Verteidigung und auswärtiger Dienst.
7. Externe Effekte
Ein Gut erzeugt externe Effekte, wenn Produktion oder Konsum andere Akteure beeinflussen, ohne dass dies im Marktpreis berücksichtigt wird.
8. Staatliche Intervention
Wenn der Marktmechanismus kein Gleichgewicht herstellt, ist eine staatliche Intervention zur Korrektur erforderlich.
Artikel 3: Haushalt und öffentliche Ausgaben
1. Entstehung des Haushaltsplans
Gründe für die Entstehung des Haushaltsplans als Instrument:
- Fragmentierung öffentlicher Angelegenheiten in der Geschichte.
- Geringe Bedeutung des öffentlichen Sektors bis zum 19. Jahrhundert.
- Verbindung mit repräsentativen demokratischen Systemen.
2. Phasen des Haushaltszyklus
- Vorbereitung durch die Exekutive (6 Monate).
- Diskussion und Verabschiedung durch die Legislative (3 Monate).
- Kontrolle (1 Jahr durch Justiz, 3 Monate durch Legislative).
3. Ausbleibende Genehmigung
Bei Ablehnung muss der Haushalt überarbeitet werden; es erfolgt eine automatische Verlängerung des vorangegangenen Budgets.
4. Goldene Regel
Die Haushaltsausgaben müssen vollständig durch normale Steuereinnahmen finanziert werden.
Artikel 4: Öffentliche Einnahmen
1. Bauelemente
- Einkünfte aus öffentlichem Vermögen.
- Erlöse aus dem Verkauf von Staatsvermögen.
- Öffentliche Preise.
- Öffentliche Schulden.
2. Steuerarten
Steuern, Gebühren und Sonderbeiträge.
3. Steuergegenstand
Der Gegenstand bestimmt, welche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuert werden soll.
4. Steuerpflichtiger Tatbestand
Die Gesamtheit der Umstände, die bei einer Person automatisch eine Steuerschuld auslösen.
Artikel 5: Steuergerechtigkeit
1. Prinzipien
Das Nutzen-Prinzip (Gleichwertigkeit) und das Prinzip der Zahlungsfähigkeit.
2. Steuerinzidenz
Die Untersuchung der Veränderungen des Realeinkommens und der relativen Preise infolge einer steuerlichen Änderung.
3. Dalton-Gesetz
Die Steuerlast auf Waren wird zwischen Käufer und Verkäufer im Verhältnis zur Elastizität von Angebot und Nachfrage geteilt.
Artikel 6: Einkommensteuer (PIT)
1. Merkmale
Direkte, persönliche, allgemeine und wiederkehrende Steuer auf den Reingewinn.
2. Kapitalerträge
Unregelmäßige Einkünfte, die aus Wertveränderungen des Vermögens während der Steuerperiode resultieren.
Artikel 7: Körperschaftsteuer
1. Definition
Direkte, persönliche Steuer auf die Erträge juristischer Personen.
2. Doppelbesteuerung
Das Argument, dass Gewinne sowohl auf Unternehmensebene als auch bei Ausschüttung an Aktionäre besteuert werden.
Artikel 8: Vermögensbesteuerung
1. Charakterisierung
Steuern auf das Erbe, Schenkungen oder den Nettowert von Vermögenswerten.
2. Humankapital
Der Wert von Qualifikationen und Fähigkeiten, geschätzt durch zukünftige Einnahmen.
Artikel 9: Konsumbesteuerung
1. Methoden
Direkt (persönliche Ausgabensteuer) oder indirekt (Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer).
2. Mehrwertsteuer (MwSt)
Ein System, bei dem der Steuerpflichtige nur den Vorsteuerabzug auf Käufe geltend machen kann, die mit steuerpflichtigen Umsätzen zusammenhängen.
Artikel 10: Weitere Einnahmen und Verschuldung
1. Öffentliche Verschuldung
Ein einseitiger Vertrag, bei dem der Staat Geld leiht und sich zur Zinszahlung und Rückzahlung verpflichtet.
2. Schuldenkonsolidierung
Die Umschuldung durch Aufnahme neuer Kredite zur Tilgung alter Verbindlichkeiten, um die Schuldenposition zu halten.