Lex Mercatoria, Incoterms und internationales Handelsrecht

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Lex Mercatoria und internationaler Geschäftsverkehr

Die Lex Mercatoria ist ein Satz von Regeln für das internationale Geschäftsverkehrsrecht. Ihre wesentlichen Merkmale sind:

  • a) Mehrere Teilnehmer.
  • b) Multiple regulatorische Techniken.
  • c) Mehrere Standardisierungsverfahren.

Die Marktteilnehmer besitzen die Autonomie, ihre vertraglichen Beziehungen selbst zu regulieren und rechtlich zu verlagern. Diese Selbstregulierung erfolgt durch die Einbeziehung von:

  1. Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Standardklauseln.
  2. Musterverträgen (z. B. Charterverträge).
  3. International anerkannten Handelsbräuchen.
  4. Verhaltensregeln und aufwendigen Prinzipien außerhalb der Staaten, innerhalb verschiedener Institutionen und Berufsverbände.

Offshoring bezieht sich auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit.

Wichtige internationale Regelwerke

  • 1) Wiener Übereinkommen von 1980 (Internationaler Warenkauf).
  • 2) Brüsseler Übereinkommen von 1924 über die Vereinheitlichung von Konnossementen.
  • 3) Warschauer Abkommen von 1929 über den Luftverkehr.
  • 4) Übereinkommen von Rom von 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht.

Incoterms: Regeln für den Welthandel

Die Incoterms sind die internationalen Regeln für die Auslegung der am häufigsten verwendeten Handelsklauseln im internationalen Geschäftsverkehr. Ihr Umfang beschränkt sich auf die Rechte und Pflichten der Parteien eines Kaufvertrags sowie die Beziehung zwischen Verkäufer und Käufer in Bezug auf die Lieferung der verkauften Waren.

Beispiele:

  • EXW: Ab Werk (Ex Works).
  • FCA: Frei Frachtführer (Free Carrier).
  • FAS: Frei Längsseite Schiff (Free Alongside Ship).
  • FOB: Frei an Bord (Free On Board).
  • CFR: Kosten und Fracht (Cost and Freight).
  • CIF: Kosten, Versicherung und Fracht (Cost, Insurance and Freight).
  • CPT: Frachtfrei (Carriage Paid To).
  • CIP: Frachtfrei versichert (Carriage and Insurance Paid To).
  • DAF: Geliefert Grenze (Delivered At Frontier).
  • DES: Geliefert ab Schiff (Delivered Ex Ship).
  • DEQ: Geliefert ab Kai (Delivered Ex Quay).
  • DDU: Geliefert unverzollt (Delivered Duty Unpaid).
  • DDP: Geliefert verzollt (Delivered Duty Paid).

Finanzinstrumente und Vertragsmodelle

Dokumentenakkreditiv: Dieses kann widerruflich oder unwiderruflich (bestätigt oder nicht bestätigt) sein. Die Bank eröffnet im Auftrag ihres Mandanten den Kredit, benachrichtigt den Vermittler und zahlt an den Zahlungsempfänger, sobald die Dokumentation (Zollverfahren, Export, Produktqualität, Nationalitätsgarantie, Versand etc.) vorgelegt wird.

Wechsel oder Eigenwechsel: Diese können garantiert oder nicht garantiert sein, oft mit der Wirkung eines Diskonts (z. B. Frachtbrief-Wechsel).

Vertragliche Modelle und Praktiken

  • Vertragsmodelle: Selbstregulierte Policen (Charterverträge, diktiert durch die älteste Agentur Lloyd's International), unbefristete Verträge oder Adhäsionsverträge.
  • Geschäftspraktiken: Zahlungssysteme und Incoterms.
  • Verhaltensregeln: Soft Law (Verhaltenskodizes der Europäischen Kommission, z. B. Code of Olivenza).

Relocation und Schiedsgerichtsbarkeit

Relocation (Forum Going): Wenn ein staatliches Gericht nicht unabhängig erscheint, wird ein Schiedsspruch angestrebt. Die Internationale Handelskammer (ICC) mit Sitz in Paris bietet die Voraussetzungen, um einen Schiedsspruch zu decken.

Vorteile:

  1. Der Schiedsrichter hat Befugnisse ähnlich einem Richter.
  2. Das Verfahren ist nicht zwingend an ein nationales Gesetz gebunden.
  3. Es erfolgt ausschließlich nach internationalen Handelsregeln.
  4. Es ermöglicht exekutive Maßnahmen.

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