Unternehmensformen und Rechtsgrundlagen im Überblick
Grundlagen der Rechtsformen
Die Rechtsform ist die juristische Identität eines Unternehmens gegenüber der Verwaltung, Kunden und Lieferanten. Das Heritage umfasst dabei die Gesamtheit der Vermögenswerte, Rechte und Pflichten des Unternehmens.
Anzahl der Partner nach Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): mindestens ein Partner.
- GmbH (Neugründung): mindestens 1 und maximal 5 Mitglieder.
- Aktiengesellschaft (AG): 1 Partner.
- Arbeitsgesellschaft: 3 Partner.
- Genossenschaft: 3 Mitglieder.
Kriterien für die Wahl der Rechtsform
Bei der Auswahl sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Verwaltungsaufwand, Geschwindigkeit und Einfachheit der Verfahren
- Anzahl der Partner
- Wirtschaftliche Anforderungen des Projekts
- Haftung der Gründer
- Steuerliche Aspekte
Kapital und Haftung
Partner: Personen, die ein Unternehmen gründen und einen Beitrag leisten. Soziales Kapital: Der Beitrag in Form von Geld, Waren oder Arbeit, der für den Betrieb des Unternehmens notwendig ist.
Mindestkapitalanforderungen
- Einzelunternehmer: Kein gesetzliches Mindestkapital.
- GmbH: 3.005,06 €.
- GmbH (Neugründung): Zwischen 3.012 € und 120.202 €.
- Aktiengesellschaft: 60.101,21 €.
- Arbeitsgesellschaft: 3.005,06 €.
- Genossenschaft: Kein gesetzliches Mindestkapital.
Haftungsarten
- Beschränkte Haftung: Die Haftung ist auf das Gesellschaftskapital begrenzt; das Privatvermögen bleibt geschützt.
- Unbeschränkte Haftung: Die Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn das Gesellschaftsvermögen zur Schuldentilgung nicht ausreicht.
Spezielle Unternehmensformen
Einzelunternehmer
Eine natürliche Person, die gewerblich oder freiberuflich in eigenem Namen handelt. Die Geschäftsfähigkeit ist Voraussetzung, wobei auch emanzipierte Minderjährige (über 16 Jahre) unter bestimmten Bedingungen tätig werden können.
Kapitalgesellschaften
- Aktiengesellschaft (AG): Das Kapital ist in Aktien aufgeteilt. Die Haftung der Gesellschafter ist auf das eingezahlte Kapital begrenzt.
- Arbeitsgesellschaft: Eine SA oder SL, bei der sich das Kapital mehrheitlich im Besitz der Arbeitnehmer befindet, die dort unbefristet beschäftigt sind.
- Genossenschaft: Ein Zusammenschluss von Individuen mit variablem Kapital, die demokratisch organisiert sind und ihren Mitgliedern Arbeitsplätze bereitstellen.
Franchising: Konzepte und Verträge
Franchising ist ein Handelsvertrag, bei dem der Franchisegeber dem Franchisenehmer die Lizenz für eine Marke und spezifische Geschäftsprozesse (Know-how) überlässt.
Wichtige Fragen zum Franchise
- Unabhängigkeit: Franchisegeber und Franchisenehmer sind rechtlich komplett unabhängige Unternehmen.
- Vertragsdauer: Die Laufzeit wird vertraglich festgelegt und sollte dem Franchisenehmer die Amortisation seiner Investition ermöglichen.
- Bindung: Der Franchisenehmer ist an das Know-how und die Vorgaben des Franchisegebers gebunden.
- Wettbewerbsverbot: Nach Vertragsende ist es dem Franchisenehmer meist für einen bestimmten Zeitraum untersagt, ein ähnliches Geschäft zu eröffnen.