John Lockes Politische Theorie: Staat und Naturrecht

Eingeordnet in Rechtswissenschaft

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 2,84 KB

Politische Theorie: Staat und bürgerliche Regierung

Der Naturzustand

Im Naturzustand sind Menschen frei und gleich und unterliegen einem natürlichen Sittengesetz. Dieses Gesetz, das durch die Vernunft als Widerspiegelung Gottes erkennbar ist, besagt, dass niemand das Leben, die Gesundheit, die Freiheit oder das Eigentum eines anderen schädigen darf. Aus diesem Naturrecht leiten sich grundlegende Rechte ab:

  • Selbsterhaltung: Jeder Mensch hat das Recht und die Pflicht, sein Leben zu bewahren.
  • Freiheit: Der Mensch darf sich nicht selbst versklaven oder sein Leben aufgeben.
  • Eigentum: Durch die Vermischung der eigenen Arbeit mit der Natur (z. B. durch Landwirtschaft) entsteht ein legitimes Recht auf Privateigentum.

Obwohl der Naturzustand kein permanenter Kriegszustand ist (wie bei Hobbes), ist er unsicher. Da jeder Mensch das Recht hat, Verstöße gegen das Naturgesetz selbst zu bestrafen, kann es zu Voreingenommenheit und Willkür kommen. Um diese Rechte dauerhaft zu schützen, schließen sich Menschen in einer organisierten politischen Gesellschaft zusammen.

Die politische Gesellschaft und der Gesellschaftsvertrag

Eine legitime Regierung beruht auf der rationalen Zustimmung der Regierten. Durch den Gesellschaftsvertrag geben die Individuen ihre exekutive und legislative Gewalt an die Gemeinschaft ab, um Sicherheit und den Schutz ihrer natürlichen Rechte zu gewährleisten. Dabei geben sie nicht ihre Freiheit auf, sondern gewinnen durch ein festes Rechtssystem an Sicherheit.

Die Regierung stützt sich auf das Mehrheitsprinzip. Das positive Recht (die vom Staat erlassenen Gesetze) muss stets die unveräußerlichen natürlichen Rechte des Einzelnen respektieren. Locke lehnt die absolute Monarchie als unvereinbar mit der Zivilgesellschaft ab und widerlegt in seinen Schriften die Theorie des göttlichen Ursprungs der Macht, wie sie etwa Robert Filmer vertrat.

Die Gewaltenteilung

Locke unterscheidet zwischen verschiedenen Befugnissen der Staatsgewalt:

  • Legislative: Die höchste Macht im Staat, verantwortlich für die Gesetzgebung. Sie muss dem Gemeinwohl dienen.
  • Exekutive: Verantwortlich für die Durchsetzung und Umsetzung der Gesetze.
  • Föderative Gewalt: Zuständig für internationale Beziehungen, Bündnisse sowie Krieg und Frieden.

Legislative und Exekutive müssen getrennt sein, um Machtmissbrauch zu verhindern. Die Volkssouveränität bleibt das Fundament: Da die Macht vom Volk verliehen wurde, haben die Bürger das Recht zum Widerstand, sollte die Regierung ihre Grenzen überschreiten und gegen die natürlichen Rechte der Individuen handeln. In diesem Fall verliert der Staat seine Legitimität.

Verwandte Einträge: