Leitfaden zum Zivilprozessrecht und Vollstreckung
Vollstreckbare endgültige Entscheidungen
Eine Entscheidung wird vollstreckbar, sobald die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, keine Rechtsmittel eingelegt wurden oder die eingelegten Rechtsmittel geprüft und beschieden wurden.
Arten von Entscheidungen
- Endgültige Entscheidungen: Diese bilden die Grundlage für Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Unterhalt, Mietverhältnisse). Wenn ein Rechtsmittel gewährt wird, ruht das Verfahren.
- Einstweilige Anordnungen: Diese begründen keine dauerhaften Rechte für die Parteien.
Aufschiebende Wirkung und Devolutiveffekt
Voraussetzungen für die Wirksamkeit sind Ort, Datum, Name und Unterschrift des Richters sowie die Unterschrift des Generalsekretärs.
Wichtige Verfahrensschritte
- Schadensersatz: Die Verlegung muss