Leitfaden: Disziplinarverfahren und Arbeitsrecht-Verstöße
Ablauf des Disziplinarverfahrens
Das Disziplinarverfahren gestaltet sich wie folgt:
- a) Einleitung: Das Verfahren beginnt von Amts wegen durch das Inspektorat für Arbeit und soziale Sicherheit, durch Maßnahmen des Handels, auf eigene Initiative oder auf Antrag der interessierten Personen.
- b) Protokollierung: Das Protokoll dieser Prüfung wird den zuständigen Personen mitgeteilt, die eine Frist von fünfzehn Tagen haben, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
- c) Anhörung: Die Beteiligten haben innerhalb von acht Tagen die Möglichkeit zu einer weiteren Anhörung.
- d) Abschluss: Die zuständige Behörde erlässt die entsprechende Entscheidung (Auflösung).
Verfahren bei Verletzungen der Aufsichtspflicht
- Das Verfahren wegen Verletzung der Aufsichtsbehörde