Straffreiheit in Venezuela: Rechtfertigungsgründe nach Art. 65 StGB
Ausschluss der Strafbarkeit nach venezolanischem Recht
Auch wenn eine Person einer anderen Person Schaden zufügt, kann sie unter bestimmten, gesetzlich geregelten Umständen von der strafrechtlichen Verantwortung befreit sein. Diese Gründe schließen die Rechtswidrigkeit der Tat oder die Schuld des Täters aus.
Gründe für den Ausschluss der Strafbarkeit
Gemäß Artikel 65 des venezolanischen Strafgesetzbuches (Código Penal - StGB) kommen insbesondere folgende Gründe in Betracht:
- Notwehr (Art. 65 Nr. 3)
- Putativnotwehr (Art. 65 vorletzter Absatz)
- Rechtfertigender Notstand (Art. 65 letzter Absatz)
- Handeln in Ausübung eines Rechts, Amtes oder Berufs (Art. 65 Nr. 1)
- Handeln aufgrund rechtmäßigen Gehorsams (Art. 65 Nr. 1)
- Handeln in Erfüllung einer