Notizen, Zusammenfassungen, Arbeiten, Prüfungen und Übungen für Rechtswissenschaft für Hochschule

Verfassung Chiles: Grundrechte und -pflichten

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Kapitel III: Verfassungsmäßige Rechte und Pflichten

Artikel 19

Die Verfassung sichert allen Einwohnern Folgendes zu:

  1. Das Recht auf Leben und auf körperliche und psychische Unversehrtheit.

    Das Gesetz schützt das Leben des Ungeborenen.

    Die Todesstrafe darf nur für Vergehen durch ein mit qualifizierter Mehrheit verabschiedetes Gesetz verhängt werden.

    Jegliche rechtswidrige Nötigung ist verboten.

  2. Gleichheit vor dem Gesetz.

    In Chile gibt es keine privilegierten Personen oder Gruppen. In Chile gibt es keine Sklaven, und jeder, der chilenisches Hoheitsgebiet betritt, ist frei. Männer und Frauen sind vor dem Gesetz gleich.

    Weder das Gesetz noch irgendeine Behörde dürfen willkürliche Unterschiede festlegen.

  3. Gleicher Schutz durch das Gesetz bei der
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ZPO Brasilien: Rechtsmittel, Agravo & Embargos Infringentes

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Artikel 557 ZPO: Entscheidungen des Berichterstatters

Der Berichterstatter weist die Klage als offensichtlich unzulässig, unbegründet oder im Widerspruch zu gefestigter Rechtsprechung, Präzedenzfällen oder Entscheidungen des jeweiligen Gerichts, des Obersten Gerichtshofs (Supreme Court) oder des Obergerichts (High Court) zurück.

§ 1-A: Wenn die angefochtene Entscheidung im Konflikt mit der gefestigten Rechtsprechung oder Fall-Entscheidung des Supreme Court oder eines Superior Court steht, kann der Berichterstatter der Klage stattzugeben.

§ 1: Die fehlerhafte Entscheidung wird innerhalb von fünf Tagen der Stelle mitgeteilt, die für die Verhandlung der Klage zuständig ist. Erfolgt kein Widerruf, legt der Berichterstatter den Fall der Verhandlungstabelle...

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Der Arbeitgeber: Rechtliche Grundlagen und Haftung

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1. Der Arbeitgeber: Konzept und Charakterisierung

Der Begriff des Unternehmers ist ein zentrales Konzept für das Studium des Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts. Er hat den historischen Begriff des „Händlers“ aus dem HGB von 1885 weitgehend ersetzt. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die in eigenem Namen professionell die Organisation von Produktionsfaktoren für Waren und Dienstleistungen am Markt übernimmt.

1.2. Wesentliche Merkmale des Unternehmers

Der Unternehmer wird durch drei wesentliche Merkmale charakterisiert:

  • 1. Organisationstätigkeit: Der Arbeitgeber organisiert Personal und Material, um Waren oder Dienstleistungen für den Markt zu produzieren. Dies schafft komplexe rechtliche Beziehungen (Arbeitsrecht,
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Gewerkschaften & Verbände im Arbeitsrecht: Artikel 356 ff.

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Gewerkschaften, Verbände und Konföderationen

Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern, die gegründet wurde, um ihre Interessen zu studieren, zu verbessern und zu verteidigen.

Artikel 357

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben das Recht, Gewerkschaften ohne vorherige Genehmigung zu bilden.

Artikel 358

Niemand kann gezwungen werden, einer Gewerkschaft beizutreten oder nicht beizutreten.

Jede Bestimmung, die eine Vertragsstrafe für den Fall des Austritts aus der Gewerkschaft vorsieht oder in irgendeiner Weise gegen den vorstehenden Absatz verstößt, ist null und nichtig.

Artikel 359

Die Gewerkschaften haben das Recht, ihre Satzungen und Vorschriften auszuarbeiten, ihre Vertreter frei zu wählen, ihre Verwaltung und Tätigkeiten...

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Der Kaufvertrag: Grundlagen und Immobilienrecht

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Der Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag, in dem sich eine Partei (der Verkäufer) verpflichtet, eine Sache zu übergeben, und die andere Partei (der Käufer) sich verpflichtet, dafür in bar zu bezahlen.

Art. 1793 CC

Klassifizierung von Verträgen

  1. Es ist ein bilateraler Vertrag, bei dem sich beide Parteien darauf einigen, einander etwas zu geben und dafür eine angemessene Gegenleistung zu erhalten.
  2. Es ist ein kommutativer Vertrag, bei dem die Verpflichtungen der Parteien als gleichwertig anzusehen sind.
  3. Es ist ein Konsensualvertrag, der durch die Einigung der Parteien zustande kommt.
  4. Es ist ein belastender Vertrag, bei dem sich die Parteien gegenseitig belasten (Leistungen und Gegenleistungen erbringen).
  5. Es ist ein Hauptvertrag, der nicht
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Aufbau einer Rechtssache: Ablauf, Beweise und Berufung

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Aufbau einer Rechtssache

1. Zum Zeitpunkt der Verurteilung
2. Die Identifizierung der Parteien, die in den Prozess eingebunden sind
3. Die Liste der Dokumente und Daten, einschließlich des schriftlichen Nachweises des Verfahrensablaufs und anderer Materialien mit dem Ausdruck „In diesen Akten“

Beobachtungen und Analyse

1. Gesehen ("Watched")
2. Durch diese Phase erfolgt die Analyse des Sachverhalts, die Prüfung der Begründetheit des Anspruchs sowie der Einwendungen oder Einreden der Beklagten. Eine detaillierte Analyse der Beweise beider Seiten wird präsentiert, vor allem wenn jede Erklärung durch Belege und Sachverständigengutachten gestützt wird. Schließlich sind die rechtlichen Vorschriften für die Durchführung solcher Maßnahmen...

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Mexikanisches Arbeitsrecht: Grundprinzipien

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Bundesanstalt für Arbeit

ERSTER TITEL: Allgemeine Grundsätze

Artikel 1: Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt in der gesamten Republik und regelt die Arbeitsbeziehungen im Sinne von Artikel 123, Buchstabe A der Verfassung.

Artikel 2: Gleichgewicht und soziale Gerechtigkeit

Die Arbeitsvorschriften zielen darauf ab, das Gleichgewicht und die soziale Gerechtigkeit in den Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu wahren.

Artikel 3: Arbeit als Recht und Pflicht

Arbeit ist ein Recht und eine gesellschaftliche Pflicht. Sie ist ein Gegenstand des Handels, der die Achtung der Freiheiten und der Würde der Ausführenden erfordert und unter Bedingungen erfolgen sollte, die Leben, Gesundheit und einen angemessenen Lebensstandard für Arbeitnehmer...

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Verwaltungsakt: Definition, Arten und rechtliche Grundlagen

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Verwaltungsakt: Definition und Bedeutung

Verwaltungsakt: Eine einseitige Erklärung des Willens einer Verwaltungsbehörde, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine Entscheidung trifft oder eine Beurteilung abgibt. Von größter Bedeutung ist die Bestimmung des anwendbaren Rechts.

  • Akt von allgemeiner Wirkung: Wird erlassen, wenn eine Verordnung geschaffen wird, d.h., wenn die öffentliche Verwaltung (P. v. R.) Regeln für die Anwendung steuerlicher Erleichterungen festlegt.
  • Akt mit besonderer Wirkung: Wird erlassen, wenn eine bestimmte Person benannt wird, eine Förderung gewährt oder ein Verwaltungsurlaub genehmigt wird.

Rafael Bielsa definiert: Jeder Verwaltungsakt ist eine allgemeine oder spezielle Entscheidung einer Verwaltungsbehörde im Rahmen...

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Das Eigentum im römischen Recht

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Artikel Nr. 3: Das Eigentum

Objekt: Die rechtliche Gewalt, die einer Person namens Eigentümer zusteht, direkt über eine bestimmte Sache; dabei ist vorgesehen, den vorschriftsmäßigen Gebrauch dieser Sache proportional zu erhalten.

Merkmale des Eigentums

  1. Es war ein absolutes Recht, nicht weil es keine Grenzen haben kann, sondern weil die Befugnisse des Eigentümers nicht verboten oder beschränkt und vollständig sind, weshalb sie unbestimmt sind. Die Vorteile des Eigentums lassen sich auf drei Aspekte reduzieren: jus utendi (Recht auf Nutzung der Sache), jus fruendi (Recht auf Früchte und Erträge) und jus abutendi (Verfügungsrecht, das bis zur Vernichtung reicht).
  2. Es war ein ausschließliches Recht; es gehört damit dem Besitzer allein. Wenn
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Klassifizierung von Sachen und Erwerb von Rechten

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Artikel 1: Klassifizierung von Sachen im römischen Recht

Römische Lehre

Res Extra Commercium

A: Res Divini Iuris

  • Res Sacrae (Tempel, Schreine, heilige Haine)
  • Res Religiosae (Grabstätten)
  • Res Sanctae (Stadtmauern und -tore)

B: Res Humani Iuris

  • Res Communes (Luft, Meer, Feuer)
  • Res Publicae (Binnenwasserläufe, Häfen)
  • Res Universitatis (Toiletten, Theater, Plätze)

Res Intra Commercium

  • A: Res Mancipi (Pferde, Rinder, Esel, Sklaven, Immobilien)
  • B: Res Nec Mancipi (Geld, Schmuck, Möbel)

Physische Natur

  • A: Vertretbare Sachen (Verbrauchsmaterial) - Unvertretbare Sachen
  • B: Verbrauchbare Sachen - Unverbrauchbare Sachen
  • C: Hauptsachen - Zubehör
  • D: Körperliche Sachen - Unkörperliche Sachen

Sache im rechtlichen Sinne: Alles, was Gegenstand wirtschaftlicher Rechte...

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