Definition und Klassifizierung von Straftaten im Strafrecht
Menschliches Handeln im Strafrecht
Grundsätzlich gelten im Strafrecht nur Handlungen von Menschen als relevant, die rechtswidrig sind und unter Strafe stehen. Handlungen, die nicht gesetzlich als Straftat beschrieben sind, bleiben straflos. Es muss unterschieden werden, was unter einer strafrechtlich relevanten Handlung zu verstehen ist, wann sie vorliegt und wann nicht, wie beispielsweise bei Handlungen im Schlaf (Schlafwandeln) oder bei Unterlassungen.
Streng genommen ist menschliches Verhalten als Handlung nicht zwingend mit einem äußeren Erfolg verbunden. Der Erfolg ist eine Wirkung der Handlung, aber nicht notwendigerweise ein Teil davon. Dies ermöglicht es beispielsweise, den versuchten Mord zu erklären. Jede Handlung muss zudem tatbestandsmäßig...