Grundlagen des Prozessrechts: Klage, Anspruch und Verfahren
TEIL IV: Die Klage (Action)
Der Gegenstand der Klage markiert den Beginn des Verfahrensrechts als eigenständiger Rechtszweig. Es stellt sich die Frage, wie das materielle Recht im Prozess ausgeübt wird und wie es sich von subjektiven Privatrechten unterscheidet. Die Klage dient dazu, den Justizapparat in Gang zu setzen, um subjektive Rechte zu schützen.
1. Grundlagen und Abgrenzung des Klagerechts
Es gibt Situationen, in denen Handlungen ohne ein zugrunde liegendes Recht existieren, oder umgekehrt, Rechte ohne eine wirksame Klagemöglichkeit bestehen (z. B. verjährte Forderungen oder natürliche Verpflichtungen).
- Inhalt des materiellen Rechts: Entstammt meist einem Schuldverhältnis oder Vertrag.
- Inhalt des Klagerechts: Es richtet sich nicht