Subjektive Rechte: Theorien, Klassifikation und Verzicht
Struktur des Subjektiven Rechts
447. Verschiedene Theorien
Wer sich mit der subjektiven Struktur von Rechten befasst, unterteilt diese nach ihrem Wesen, nicht jedoch nach der Bestimmung der wesentlichen Elemente dieses Begriffs.
Mehrere Theorien konzentrieren sich auf dieses Problem, wobei drei wesentliche Ansätze zu unterscheiden sind:
- Die Willenstheorie, für die das individuelle Recht ein Akt des Willens ist;
- Die Interessentheorie, die besagt, dass das individuelle Recht lediglich ein geschütztes Interesse ist; und
- Die Theorie des Willens und des Interesses, wonach das betreffende Konzept nicht einfach ein Akt des Willens oder ein gesetzlich geschütztes Interesse ist, sondern das Ergebnis zweier Faktoren.
448. a) Die Willenstheorie
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