Juristische Logik: Demonstration und Trugschlüsse
Die juristische Demonstration
Die Demonstration ist ein Argument, in dem durch wahre Prämissen eine notwendige Schlussfolgerung gezogen wird. Im Gegensatz zum reinen Syllogismus beschränkt sie sich nicht nur auf das deduktive Gebiet; ihre Prämissen müssen wahr oder unbestreitbar sein. In der juristischen Demonstration fungiert der Obersatz als Norm, der Untersatz als konkreter Fall und der Abschluss als rechtliche Begründung.
In der Rechtspraxis dienen Demonstration und Beweis dazu, die Wahrheit von Argumenten zu prüfen. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Demonstration deduktiv verläuft, während die Beweisführung induktiv geprägt ist.
Beispiel aus dem Strafrecht
Art. 61 des StGB Venezuelas besagt:
- Jede strafbare Handlung