Lösungshinweise: Einkommensteuer 2025 & Handelsrecht
Lösungshinweis: Einkommensteuer Übungsfall (Rechtslage 2025)
1. Steuerpflicht
Die Eheleute haben ihren Wohnsitz in Deutschland (§ 8 AO). Damit liegt eine unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG vor.
2. Veranlagungsart
Die Eheleute sind verheiratet und leben nicht dauernd getrennt. Somit ist eine Zusammenveranlagung nach § 26b EStG möglich (Wahlrecht §§ 26, 26b EStG).
3. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG)
3.1 Herr Berger
- Bruttogehalt: 12 x 3.200 € = 38.400 €
- Leistungsprämie (Zufluss 2025): 2.800 €
- Einkaufsgutscheine: 12 x 50 € = 600 € (steuerfrei gem. § 8 Abs. 2 EStG)
Geldwerter Vorteil aus PKW-Kauf (Personalrabatt, § 8 Abs. 3 EStG):
- Üblicher Endpreis: 32.000 €
- ./. 4 % Abschlag: 1.280 € → maßgeblicher