Lösungshinweise: Einkommensteuer 2025 & Handelsrecht
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Lösungshinweis: Einkommensteuer Übungsfall (Rechtslage 2025)
1. Steuerpflicht
Die Eheleute haben ihren Wohnsitz in Deutschland (§ 8 AO). Damit liegt eine unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG vor.
2. Veranlagungsart
Die Eheleute sind verheiratet und leben nicht dauernd getrennt. Somit ist eine Zusammenveranlagung nach § 26b EStG möglich (Wahlrecht §§ 26, 26b EStG).
3. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG)
3.1 Herr Berger
- Bruttogehalt: 12 x 3.200 € = 38.400 €
- Leistungsprämie (Zufluss 2025): 2.800 €
- Einkaufsgutscheine: 12 x 50 € = 600 € (steuerfrei gem. § 8 Abs. 2 EStG)
Geldwerter Vorteil aus PKW-Kauf (Personalrabatt, § 8 Abs. 3 EStG):
- Üblicher Endpreis: 32.000 €
- ./. 4 % Abschlag: 1.280 € → maßgeblicher Endpreis: 30.720 €
- Eigenanteil (Kaufpreis nach 15 % Rabatt): 27.200 €
- Vorteil vor Freibetrag: 3.520 €
- ./. Rabattfreibetrag: 1.080 €
- Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil: 2.440 €
Steuerpflichtige Einnahmen gesamt: 38.400 € + 2.800 € + 2.440 € = 43.640 €
Werbungskosten (§ 9 EStG):
- Entfernungspauschale: 1.-20. km: 20 km x 0,30 € x 230 = 1.380 €; ab 21. km: 5 km x 0,38 € x 230 = 437 €; Summe: 1.817 €
- Berufskleidung: 420 €
- Kontoführungsgebühren: 16 €
- Gesamt-Werbungskosten: 2.253 €
Einkünfte Herr Berger: 43.640 € - 2.253 € = 41.387 €
3.2 Frau Berger (Versorgungsbezüge, § 19 Abs. 2 EStG)
- Jahresbruttopension: 12 x 2.400 € = 28.800 €
- ./. Versorgungsfreibetrag (Beginn 2022, 14,4 %): 1.080 €
- ./. Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag: 324 €
- = 27.396 €
- ./. Werbungskosten-Pauschbetrag für Versorgungsbezüge: 102 €
- Einkünfte Frau Berger: 27.396 € - 102 € = 27.294 €
4. Summe der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG)
41.387 € + 27.294 € = 68.681 €
Handelsrechtliche Fragestellungen
- Muss der Inhaberwechsel ins Handelsregister eingetragen werden?
Antwort: Ja. Der neue Inhaber muss ins Handelsregister eingetragen werden. Gesetz: § 31 HGB. - Ist die Firmenfortführung mit dem alten Namen möglich?
Antwort: Ja. Manfred Müller darf den alten Firmennamen benutzen. Markus Fischer ist einverstanden. Gesetz: § 22 HGB. - Hat Manfred Müller die Haftung wirksam ausgeschlossen?
Antwort: Nein. Der Haftungsausschluss ist nicht wirksam für Dritte. Er muss im Handelsregister stehen und bekannt sein. Gesetz: § 25 HGB. - Name „Mampf-Fred & Co.“ möglich?
OHG: Nein. Der Zusatz „OHG“ fehlt. GmbH: Nein. Der Zusatz „GmbH“ fehlt. - Reichen 4.000 € pro Person als Gründungskapital?
OHG: Ja. Es gibt kein Mindestkapital. GmbH: Nein. Mindestens 25.000 € Kapital nötig. - Kaufmannseigenschaft bei großer Firma?
OHG: Ja. OHG ist immer Kaufmann. GmbH: Ja. GmbH ist immer Kaufmann. - Geld für privaten Lebensunterhalt nehmen?
OHG: Nein. Nur Gewinn auszahlen. Gesetz: § 122 HGB. GmbH: Nein. Nur Gehalt oder Gewinn. Gesetz: § 13 GmbHG. - Jeder führt allein die Geschäfte – richtig?
OHG: Ja. Gesetz: § 114 HGB, § 125 HGB. GmbH: Nein. Geschäftsführer führt. Gesetz: § 35 GmbHG, § 46 GmbHG. - Wie wird der Gewinn verteilt ohne Vertrag?
OHG: Gleich verteilt. Gesetz: § 120 HGB, § 709 BGB. GmbH: Nach Anteilen. Gesetz: § 29 GmbHG. - Austritt aus der Gesellschaft – Frist und Form
OHG: 6 Monate zum Jahresende. Gesetz: § 132 HGB. GmbH: Notar für Anteile. Gesetz: § 15 GmbHG. - Auflösung bei Tod eines Gesellschafters?
OHG: Nein. Gesetz: § 131 HGB. GmbH: Nein. Gesetz: § 60 GmbHG. - Stille Beteiligung möglich?
Antwort: Ja. Stille Gesellschaft. Gesetz: § 230 HGB. Mündlich möglich.
Kaufmann – Definition
Kaufmann ist nach deutschem Handelsrecht eine Person oder Gesellschaft, die ein Handelsgewerbe betreibt oder kraft Rechtsform als Kaufmann gilt.
Arten des Kaufmanns
- Istkaufmann (§ 1 HGB): Betreibt ein Handelsgewerbe (größeres Gewerbe, kein Kleingewerbe).
- Kannkaufmann (§ 2 HGB): Kleingewerbe, das freiwillig ins Handelsregister eingetragen wird.
- Formkaufmann (§ 6 HGB): Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG, AG sind immer Kaufleute.
Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt oder aufgrund seiner Rechtsform Kaufmann ist (§ 1, § 6 HGB).