Arbeitsverträge: Befristete und Unbefristete Einstellungen
Top 6: Vorübergehende Einstellung
Das Arbeitsrecht (ET) bietet Unternehmern die Freiheit, unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend Personal einzustellen. Die zulässigen Gründe sind:
- a) Ausführung einer Arbeit oder Dienstleistung
- b) Vertretung
- c) Vorübergehende Produktionsumstände
- d) Förderung der Beschäftigung behinderter Mitarbeiter
Außerhalb dieser Fälle ist eine befristete Einstellung nicht zulässig.
Unbefristete Arbeitsverträge
Man unterscheidet zwischen:
- Reguläre unbefristete Verträge
- Förderung von unbefristeten Verträgen: Diese Regelung gilt für bestimmte Arbeitslose mit erschwertem Marktzugang:
- a) Junge Menschen zwischen 16 und 30 Jahren sowie Personen über 45 Jahren.
- b) Behinderte Arbeitnehmer.
- c) Langzeitarbeitslose.