Strafrechtliche Aspekte des Drogenhandels
Strafrechtliche Einordnung des Drogenhandels
Der Drogenhandel ist ein Verbrechen gegen die öffentliche Gesundheit gemäß Artikel 368. Er umfasst den Anbau, die Produktion, den Handel sowie jede Handlung, die den illegalen Konsum von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen fördert oder erleichtert.
Definition der Substanzen
Unter giftigen Drogen, Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen versteht man natürliche oder synthetische Stoffe, deren Konsum zu einer körperlichen oder psychischen Abhängigkeit führt. Dies äußert sich in einem zwanghaften Verlangen nach der Substanz und der Notwendigkeit, die Dosis zu steigern, um Entzugserscheinungen zu vermeiden.
Typus und Zielsetzung
Das gesetzlich geschützte Gut ist die öffentliche
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