Arbeitsrecht: Urlaub, Freistellung und Arbeitszeit
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Bezahlte Freistellungen
- Eheschließung: 15 Kalendertage
- Pränataldiagnostik und Geburtsvorbereitungstechniken: Unverzichtbare Zeit
- Geburts-, Todesfall, Unfall oder schwere Erkrankung von Angehörigen bis zum 2. Grad: 2 Tage (4 Tage bei notwendiger Reise)
- Übertragung des gewöhnlichen Aufenthalts: 1 Tag
- Wahrnehmung einer unvermeidbaren öffentlichen Pflicht oder für rechtskräftig festgestellte persönliche Angelegenheiten: Unverzichtbare Zeit
- Wahrnehmung von Funktionen oder gewerkschaftlicher Vertretung: Zeit nach Vereinbarung oder Regelung
Weitere Freistellungen und Rechte
Hinzu kommen Freistellungen aus familiären Gründen und weitere, wie:
- Für Prüfungen
- Für Training/Weiterbildung
- Bei Arbeitsplatzverlagerung (alle 3 Monate): 4 Werktage zur Besichtigung