Grundlagen des Arbeitsvertrags und Arbeitsrechts in Spanien
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1. Der Arbeitsvertrag: Definition und Parteien
Der Arbeitsvertrag ist Ausdruck des Willens der Parteien und die Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich freiwillig, für den Arbeitgeber eine Tätigkeit gegen Entgelt auszuüben.
Arbeitgeber können juristische oder natürliche Personen sein.
1.2. Vertragsinhalt und -formen
Der Inhalt des Vertrages kann verschiedene Formen annehmen (z. B. unbefristet, Teilzeit, Telearbeit) und betrifft auch die Anstellung in spanischen Unternehmen im Ausland.
Wesentliche Vertragsbestandteile:
- Ort und Datum des Vertragsabschlusses
- Identifizierung der Vertragsparteien
- Arbeitsplatz und Kategorie
- Arbeitszeit und Dauer
- Gehalt und Urlaub
- Anwendbarer Tarifvertrag (Kollektivvertrag)
- Zusätzliche