Arten von Sozialleistungen
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Beitragspflichtig
Beitragspflichtig: Wird von Personen bezogen, die ein Minimum an Arbeit geleistet haben und durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert wurden.
Beitragsunabhängig
Beitragsunabhängig: Wird von Personen bezogen, die nicht genug beigetragen haben, um Anspruch auf die Leistungen der Sozialversicherung zu haben.
Vorübergehende Behinderung
Vorübergehende Behinderung: Situation, in der die Person vorübergehend nicht arbeitsfähig ist und aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls Anspruch auf Gesundheitsversorgung durch die Sozialversicherung hat.
Voraussetzungen:
- Zugehörigkeit und Registrierung oder eine Situation, die der Registrierung gleichkommt.
- 180 Tage Beitragszahlung in den 5 Jahren vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.