Funktionelle und geografische Mobilität: Arbeitsverträge und Kündigung
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Funktionelle und geografische Mobilität
Die funktionale Mobilität der Arbeitnehmer bezieht sich auf die Ausübung verschiedener Tätigkeiten innerhalb des Unternehmens.
Die geografische Mobilität hingegen ermöglicht die Versetzung von Arbeitnehmern an einen neuen Arbeitsort aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründen, was einen Wohnsitzwechsel erforderlich machen kann.
Endgültige Versetzung
Bei einer endgültigen Versetzung muss das Unternehmen den Arbeitnehmer mindestens 30 Tage im Voraus informieren. Der Arbeitnehmer hat die Wahl zwischen:
- Beendigung des Arbeitsvertrags mit einer Entschädigung von 20 Tageslöhnen pro Arbeitsjahr, maximal 12 Monatsgehälter.
- Annahme der Versetzung, wobei das Unternehmen