Dienstbarkeiten im Immobilienrecht: Arten und Pflichten
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Dienstbarkeiten: Definition und Arten
Eine Dienstbarkeit ist eine Vermögensbelastung zugunsten eines anderen Grundstücks.
Arten von Dienstbarkeiten
- Gesetzlich oder freiwillig
- Kontinuierlich oder diskontinuierlich
- Positiv oder negativ
Erwerbsarten
Der Erwerb erfolgt durch Titel (Vertrag) oder durch Ersitzung.
Rechte und Pflichten
Dominierendes Grundstück
Der Eigentümer darf Erhaltungsarbeiten durchführen, ohne das dienende Grundstück unnötig zu belasten.
Dienendes Grundstück
Die Ausübung der Dienstbarkeit darf nicht unnötig erschwert werden. Kosten für Ort und Form der Ausübung können variieren.
Kündigung und Erlöschen
- Vereinigung beider Grundstücke in einer Hand.
- Nichtnutzung über einen Zeitraum von 20 Jahren.
- Erlöschen durch Unmöglichkeit