Spanien: Autonomie, Geografie und Klima
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Staatliche Autonomie in Spanien
Staatliche Autonomie: Die staatliche Organisation, die Regierung, erkennt das Recht auf Selbstverwaltung der Nationalitäten und Regionen an, die sie bilden. In Spanien wurde sie durch die Verfassung von 1978 eingeführt, die die Bedingungen und Verfahren festlegte, um Autonomie zu erreichen (Artikel 151 und 143). Es gibt siebzehn autonome Gemeinschaften im spanischen Staat: Katalonien, Baskenland, Galicien, Andalusien, Navarra, Kanarische Inseln, Asturien, Kantabrien, Aragonien, Kastilien und León, Madrid, Extremadura, La Rioja, Kastilien-La Mancha, Valencia, Balearen, Murcia sowie zwei autonome Städte, Ceuta und Melilla.
Räte der Kanarischen Inseln
Räte: Sie sind die Organe der Regierung, Verwaltung und Repräsentation... Weiterlesen "Spanien: Autonomie, Geografie und Klima" »