Spanische Verfassungsgeschichte und Kodifizierung
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Spanische Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert
Verfassung von Cádiz (19. April 1812)
Die Verfassung von 1812 (in Kraft 1812–1814, 1820–23, 1836–37) begründete eine konstitutionelle Monarchie auf Basis der nationalen Souveränität. Die Gewaltenteilung gliederte sich in:
- Legislative: Cortes und König
- Exekutive: König
- Judikative: Gerichte
Weitere Merkmale waren das katholische Staatsbekenntnis (Romana) und eine konstitutionelle Steifigkeit, die Reformen erschwerte. Es herrschte Einheit in der Gesetzgebung und Zuständigkeit. Das Wahlsystem sah ein indirektes allgemeines Wahlrecht für Wähler und ein Zensuswahlrecht für die Gewählten vor. Zu den Grundrechten zählten Pressefreiheit, Gedankenfreiheit, Habeas Corpus sowie die Unverletzlichkeit... Weiterlesen "Spanische Verfassungsgeschichte und Kodifizierung" »