Römisches Schuldrecht: Mutuum (Darlehen) und Solutio (Zahlung)
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Mutuum (Darlehen)
Mutuum ist ein Realvertrag, einseitig und gutgläubig. Bei diesem Vertrag erhält eine Person, der Darlehensnehmer, von einer anderen, dem Darlehensgeber, eine bestimmte Menge Geld oder vertretbare Sachen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, den Betrag oder Sachen gleicher Art und Güte zurückzuzahlen.
- Es ist ein Realvertrag, weil er durch die Übergabe der Sache zustande kommt.
- Es ist einseitig, weil nur eine Partei, der Darlehensnehmer, verpflichtet ist, den erhaltenen Betrag zurückzuzahlen, sobald die vereinbarte Zeit abgelaufen ist. Die sozioökonomische Funktion des Mutuum ist die eines Konsumentenkredits.
- Der Vertrag war rechtlich streng geschützt durch:
- Die actio certae creditae pecuniae, wenn eine Geldsumme übergeben