Grundrechte: Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Vereinigungsfreiheit
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Die Freiheit des Denkens und des Ausdrucks
Jeder hat das Recht auf Gedanken- und Meinungsfreiheit. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, Informationen und Ideen aller Art zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten, unabhängig von Grenzen, sei es mündlich, schriftlich, gedruckt, in der Kunst oder durch jedes andere Medium der Wahl und des Geschmacks.
Die Ausübung des Rechts aus Absatz 1 unterliegt keiner vorherigen Zensur, sondern einer nachträglichen Haftung, die ausdrücklich durch Gesetz festgelegt wird und notwendig ist, um Folgendes zu gewährleisten:
- Die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer oder
- Der Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, der Gesundheit oder der Moral.
Religionsfreiheit und Gewissensfreiheit
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